Ein KI-Inventar, das seit acht Monaten niemand angefasst hat, ist kein Nachweis. Es ist ein Beleg dafür, dass Sie es einmal versucht haben. Ich übernehme die laufende Pflege, damit Ihre Dokumentation aktuell bleibt, wenn jemand danach fragt.
TÜV-NORD-zertifizierter Datenschutzbeauftragter · IT-Compliance-Manager · Datenschutzpraxis seit 2018
Nicht aus Nachlässigkeit. Sondern weil im Alltag niemand zuständig ist.
Sie haben ein KI-Inventar angelegt und Ihre Tools eingeordnet. Dann führt der Vertrieb ein neues Analysewerkzeug ein, die Personalabteilung testet eine Software zur Bewerbervorauswahl, und irgendwo aktiviert jemand eine KI-Funktion, die im Abo ohnehin enthalten war. Nichts davon steht in Ihrem Inventar, weil niemand daran gedacht hat, es einzutragen.
Sechs Monate später fragt ein Kunde im Rahmen seiner eigenen Lieferantenprüfung, welche KI-Systeme Sie einsetzen. Oder ein Bewerber will wissen, ob seine Unterlagen automatisiert bewertet wurden. Dann zählt nicht, was Sie im Januar dokumentiert haben, sondern was heute stimmt.
Ein Beratungsprojekt liefert Ihnen einen Stand. Eine Betreuung hält ihn. Beides hat seine Berechtigung, aber nur eines davon hilft Ihnen bei einer Anfrage in achtzehn Monaten.
Beide für Unternehmen bis 50 Mitarbeitende. Größere Organisationen gern auf Anfrage, dann besprechen wir vorher den Aufwand.
Mindestlaufzeit zwölf Monate, danach Kündigung mit drei Monaten zum Laufzeitende. Angebot ausschließlich für Unternehmen, alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer.
Damit wir uns das Erstgespräch sparen, falls es nicht passt.
Keine Rechtsberatung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Ich richte Ihre Dokumentation an der Verordnung aus und sage Ihnen, wo ich Klärungsbedarf sehe. Wenn eine Frage rechtlich strittig ist, gehört sie zu einem Anwalt, und ich sage Ihnen das auch.
Keine Zertifizierung. Es gibt weder ein amtliches KI-Compliance-Siegel noch eine gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung für Betreiber. Wer Ihnen eines verkauft, verkauft ein privates Zertifikat ohne Rechtswirkung.
Keine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit. Ich arbeite hauptberuflich in einem Kreditinstitut und betreue Mandate abends und an Wochenenden. Für laufende Compliance-Arbeit ist das seit Jahren völlig ausreichend. Wenn Sie jemanden brauchen, der um elf Uhr vormittags ans Telefon geht, bin ich der Falsche, und ich sage Ihnen das lieber jetzt.
Ich nehme bewusst wenige Mandate an, weil ich sie sonst nicht in der Qualität betreuen könnte, für die Sie zahlen. Wenn beide belegt sind, steht das hier.
Timo Korte, TÜV-NORD-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und IT-Compliance-Manager. Hauptberuflich in einem regulierten Kreditinstitut tätig, daneben seit 2018 in der Datenschutzpraxis und als externer Datenschutzbeauftragter benannt.
Das AI Act Compliance Kit habe ich selbst geschrieben, Satz für Satz aus der Verordnung abgeleitet, mit Fundstelle an jeder Aussage. Wer die Vorlagen kennt, weiß ungefähr, wie ich arbeite: nachvollziehbar, ohne Geschäftsgeheimnis um die eigene Methode.
Nach § 38 BDSG in der Regel dann, wenn mindestens zwanzig Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig davon kann sich eine Pflicht aus Art. 37 DSGVO ergeben, etwa bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien. Im Erstgespräch klären wir das anhand Ihrer Situation.
Nein. Die KI-VO kennt keine benennungspflichtige Rolle vergleichbar dem Datenschutzbeauftragten. Art. 26 verlangt von Betreibern von Hochrisiko-Systemen lediglich, die menschliche Aufsicht Personen mit der erforderlichen Kompetenz zu übertragen. Wer Ihnen einen gesetzlich vorgeschriebenen KI-Beauftragten verkauft, hat die Verordnung nicht gelesen.
Nicht zwingend. Wenn bei Ihnen jemand die Zeit hat, das Inventar zu pflegen und Fristen zu verfolgen, kommen Sie mit den Vorlagen gut zurecht. Genau dafür sind sie gemacht. Die Betreuung ist für Unternehmen, in denen diese Aufgabe sonst zwischen Geschäftsführung und IT verloren geht.
Sie behalten alle Unterlagen. Verzeichnisse, Inventare und Bewertungen gehören Ihnen und liegen in bearbeitbaren Dateien vor, nicht in einem Portal, das Ihnen den Zugang abschaltet. Beim DSB-Mandat übergebe ich geordnet an Ihre Nachfolge.
Ja, über eine Vermögensschadenhaftpflicht. Deckungsumfang und Summe nenne ich Ihnen im Erstgespräch und halte sie im Vertrag fest.
Auf E-Mails werktags in der Regel am selben Abend, spätestens am nächsten Tag. Termine biete ich abends und samstags an. Bei einer Behördenanfrage mit Frist stimmen wir das Vorgehen sofort ab.
Dreissig Minuten, kostenlos, ohne Verpflichtung. Schreiben Sie mir kurz, wie viele Mitarbeitende Sie beschäftigen und welche KI-Werkzeuge im Einsatz sind. Ich melde mich werktags zurück.
support@ki-compliance-kit.de