Drei fertige Textbausteine für Chatbot, KI-Bilder und E-Mails, eine abhakbare Checkliste für Ihre Dokumentation und die offiziellen EU-Bildmarken. Als PDF zum Ablegen, sofort per E-Mail.
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Art. 50 KI-VO trifft nicht jedes Unternehmen gleich. Diese Einordnung dauert 30 Sekunden.
Ja, wenn Sie eines davon tun
Nein, in diesen Fällen
Im Zweifel gilt: kennzeichnen. Der Aufwand ist gering, das Bußgeldrisiko nach Art. 99 Abs. 4 KI-VO reicht bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes, für KMU jeweils der niedrigere Betrag.
Fertig formuliert, Platzhalter ersetzen, als erste Nachricht Ihres Chatbots einsetzen. Das erfüllt Art. 50 Abs. 1.
Der vollständige Wortlaut steht im PDF, zusammen mit den Bausteinen für Bilder und Newsletter. Alle 3 Bausteine als PDF anfordern ›
5 Seiten, A4, kostenlos. Kommt sofort per E-Mail.
Timo Korte
TÜV-NORD-zertifizierter Datenschutzbeauftragter, bestellter DSB für eine Vielzahl von Unternehmen, DSGVO-Praxis seit 2018. Die Bausteine stammen aus dem Transparenz-Leitfaden meines Compliance-Kits, jede Aussage mit Artikel-Referenz zur KI-VO. Rechtsstand: VO (EU) 2026/1744.
Von Hand erstellt, nicht aus einem KI-Generator. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wenn Sie einen Chatbot einsetzen oder KI-generierte Bilder, Videos oder Texte veröffentlichen: ja. Art. 50 KI-VO gilt seit dem 2. August 2026 und wurde vom Digital Omnibus nicht verschoben.
Nichts. Sie erhalten das PDF per E-Mail und dazu praxisnahe Tipps zur KI-Verordnung. Abmeldung jederzeit mit einem Klick.
Nein, sie ist der sichtbarste Baustein, aber nur einer. Dazu gehören u. a. KI-Inventar, Risikoklassifizierung und Kompetenz-Maßnahmen. Die Checkliste im Kit zeigt Ihnen die nächsten Schritte.
Umsetzen dauert fünf Minuten. Der Nachweis dafür liegt danach als PDF in Ihrer Ablage.
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