Drei fertige Textbausteine für Chatbot, KI-Bilder und E-Mails, eine abhakbare Checkliste für Ihre Dokumentation und die offiziellen EU-Bildmarken. Einen Baustein lesen Sie gleich hier, den Rest bekommen Sie als PDF zum Ablegen.
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Art. 50 KI-VO trifft nicht jedes Unternehmen gleich. Diese Einordnung dauert 30 Sekunden.
Ja, wenn Sie eines davon tun
Nein, in diesen Fällen
Im Zweifel gilt: kennzeichnen. Der Aufwand ist gering, das Bußgeldrisiko nach Art. 99 Abs. 4 KI-VO reicht bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes, für KMU jeweils der niedrigere Betrag.
Damit Sie wissen, was Sie erwartet: Der Chatbot-Hinweis im Wortlaut. Kopieren, Platzhalter ersetzen, als erste Nachricht Ihres Chatbots einsetzen. Das erfüllt Art. 50 Abs. 1.
Hallo! Ich bin [NAME], ein KI-Assistent von [UNTERNEHMEN]. Ich beantworte Ihre Fragen rund um [THEMA]. Bitte beachten Sie: Ich bin eine künstliche Intelligenz. Bei komplexen Anliegen verbinden wir Sie gerne mit einem menschlichen Mitarbeiter.
[Art. 50 Abs. 1 KI-VO: Information bei KI-Interaktion, spätestens zu Beginn]
5 Seiten, A4, kostenlos. Kommt sofort per E-Mail.
Timo Korte
TÜV-NORD-zertifizierter Datenschutzbeauftragter, bestellter DSB für eine Vielzahl von Unternehmen, DSGVO-Praxis seit 2018. Die Bausteine stammen aus dem Transparenz-Leitfaden meines Compliance-Kits, jede Aussage mit Artikel-Referenz zur KI-VO. Rechtsstand: VO (EU) 2026/1744.
Von Hand erstellt, nicht aus einem KI-Generator. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wenn Sie einen Chatbot einsetzen oder KI-generierte Bilder, Videos oder Texte veröffentlichen: ja. Art. 50 KI-VO gilt seit dem 2. August 2026 und wurde vom Digital Omnibus nicht verschoben.
Nichts. Sie erhalten das PDF per E-Mail und dazu praxisnahe Tipps zur KI-Verordnung. Abmeldung jederzeit mit einem Klick.
Nein, sie ist der sichtbarste Baustein, aber nur einer. Dazu gehören u. a. KI-Inventar, Risikoklassifizierung und Kompetenz-Maßnahmen. Die Checkliste im Kit zeigt Ihnen die nächsten Schritte. Ausführlich erklärt: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte und was seit dem 2. August gilt.
Umsetzen dauert fünf Minuten. Der Nachweis dafür liegt danach als PDF in Ihrer Ablage.
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