KI Compliance Kit Vorlagen zur EU-KI-Verordnung für KMU
Art. 50 KI-VO · in Kraft seit 2. August 2026

Kennzeichnen ist das eine. Nachweisen können das andere.

Drei fertige Textbausteine für Chatbot, KI-Bilder und E-Mails, eine abhakbare Checkliste für Ihre Dokumentation und die offiziellen EU-Bildmarken. Einen Baustein lesen Sie gleich hier, den Rest bekommen Sie als PDF zum Ablegen.

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Betrifft Sie die Kennzeichnungspflicht?

Art. 50 KI-VO trifft nicht jedes Unternehmen gleich. Diese Einordnung dauert 30 Sekunden.

Ja, wenn Sie eines davon tun

  • Sie setzen einen Chatbot oder KI-Assistenten im Kundenkontakt ein
  • Sie veröffentlichen Bilder oder Grafiken aus KI-Tools, etwa Canva AI, Midjourney oder Firefly
  • Sie versenden Newsletter mit KI-generierten Motiven
  • Sie veröffentlichen KI-erzeugte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
  • Sie nutzen Video- oder Audio-Deepfakes im Marketing

Nein, in diesen Fällen

  • Sie nutzen KI nur intern, ohne Veröffentlichung
  • Die KI korrigiert lediglich Grammatik oder formuliert um, etwa Copilot in Word
  • Sie verwenden KI zur Recherche, schreiben den Text aber selbst
  • Ihre Bilder stammen aus klassischer Bildbearbeitung ohne generative KI

Im Zweifel gilt: kennzeichnen. Der Aufwand ist gering, das Bußgeldrisiko nach Art. 99 Abs. 4 KI-VO reicht bis 15 Mio. Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes, für KMU jeweils der niedrigere Betrag.

Baustein 1 bekommen Sie sofort. Ohne Formular.

Damit Sie wissen, was Sie erwartet: Der Chatbot-Hinweis im Wortlaut. Kopieren, Platzhalter ersetzen, als erste Nachricht Ihres Chatbots einsetzen. Das erfüllt Art. 50 Abs. 1.

Hallo! Ich bin [NAME], ein KI-Assistent von [UNTERNEHMEN]. Ich beantworte Ihre Fragen rund um [THEMA]. Bitte beachten Sie: Ich bin eine künstliche Intelligenz. Bei komplexen Anliegen verbinden wir Sie gerne mit einem menschlichen Mitarbeiter.

[Art. 50 Abs. 1 KI-VO: Information bei KI-Interaktion, spätestens zu Beginn]

Im PDF liegen die restlichen Teile

  • Baustein 2: KI-Bilder in Social Media und auf der Website, deutsch und englisch [Art. 50 Abs. 4]
  • Baustein 3: die Footer-Zeile für Newsletter mit KI-Grafiken [Art. 50 Abs. 4]
  • 11-Punkte-Checkliste: abgehakt und datiert ist sie Ihr Nachweis gegenüber Kunden und Aufsicht. Genau das, was ein Blogartikel nicht leisten kann.
  • Die EU-Bildmarken: welche Symbole die Kommission bereitstellt, wann sie sinnvoll sind und warum sie freiwillig bleiben
  • Was Sie nicht kennzeichnen müssen: die Ausnahmen, damit Sie nicht übervorsichtig werden

5 Seiten, A4, kostenlos. Kommt sofort per E-Mail.

Vorschau: Seite mit den drei Textbausteinen und Seite mit der 11-Punkte-Checkliste
Timo Korte, TÜV-NORD-zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Timo Korte

TÜV-NORD-zertifizierter Datenschutzbeauftragter, bestellter DSB für eine Vielzahl von Unternehmen, DSGVO-Praxis seit 2018. Die Bausteine stammen aus dem Transparenz-Leitfaden meines Compliance-Kits, jede Aussage mit Artikel-Referenz zur KI-VO. Rechtsstand: VO (EU) 2026/1744.

Von Hand erstellt, nicht aus einem KI-Generator. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Muss ich wirklich kennzeichnen?

Wenn Sie einen Chatbot einsetzen oder KI-generierte Bilder, Videos oder Texte veröffentlichen: ja. Art. 50 KI-VO gilt seit dem 2. August 2026 und wurde vom Digital Omnibus nicht verschoben.

Was kostet das Kit?

Nichts. Sie erhalten das PDF per E-Mail und dazu praxisnahe Tipps zur KI-Verordnung. Abmeldung jederzeit mit einem Klick.

Reicht die Kennzeichnung für die KI-VO-Compliance?

Nein, sie ist der sichtbarste Baustein, aber nur einer. Dazu gehören u. a. KI-Inventar, Risikoklassifizierung und Kompetenz-Maßnahmen. Die Checkliste im Kit zeigt Ihnen die nächsten Schritte. Ausführlich erklärt: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte und was seit dem 2. August gilt.

Heute noch kennzeichnen, nicht nächste Woche.

Umsetzen dauert fünf Minuten. Der Nachweis dafür liegt danach als PDF in Ihrer Ablage.

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