KI-Inhalte kennzeichnen: Welche Pflicht ab wann gilt (Art. 50 KI-VO)
Kurz zusammengefasst: Es gibt zwei Daten, die oft verwechselt werden. Die nutzerseitigen Transparenzpflichten – Chatbot-Hinweis, Deepfake-Offenlegung, Kennzeichnung KI-generierter Texte zu öffentlichen Belangen – gelten ab dem 2. August 2026. Die maschinenlesbare Markierung („Watermarking“) durch die Anbieter generativer KI (Gemini, ChatGPT & Co.) muss nach dem Digital Omnibus erst zum 2. Dezember 2026 stehen – die Übergangsfrist wurde von 6 auf 3 Monate verkürzt. [Art. 50 KI-VO; Rat der EU, 29.06.2026]
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Art. 50 KI-VO bündelt mehrere unterschiedliche Transparenzpflichten – mit unterschiedlichen Adressaten. Entscheidend ist, ob eine Pflicht den Anbieter (der die KI herstellt) oder den Betreiber (der sie einsetzt – also die meisten KMU) trifft:
| Pflicht | Wen trifft sie? | Ab wann? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Hinweis, dass Nutzer mit KI interagieren (Chatbot) | Anbieter | 02.08.2026 | Art. 50 Abs. 1 |
| Maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte („Watermarking“) | Anbieter (inkl. GPAI wie Gemini, ChatGPT) | 02.12.2026 (Omnibus-Übergangsfrist) | Art. 50 Abs. 2 |
| Information bei Emotionserkennung / biometrischer Kategorisierung | Betreiber | 02.08.2026 | Art. 50 Abs. 3 |
| Offenlegung von Deepfakes (Bild/Audio/Video) | Betreiber | 02.08.2026 | Art. 50 Abs. 4 |
| Kennzeichnung KI-generierter Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse | Betreiber | 02.08.2026 | Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2 |
„Stimmt es, dass Gemini & Co. erst ab Dezember 2026 kennzeichnen müssen?"
Teilweise – und die Unterscheidung ist wichtig. Richtig ist: Die technische, maschinenlesbare Markierung KI-generierter Inhalte durch die Anbieter (Art. 50 Abs. 2) muss erst zum 2. Dezember 2026 umgesetzt sein. Der Digital Omnibus hat die ursprünglich vorgesehene Übergangsfrist für die Anbieter von 6 auf 3 Monate verkürzt. Der Rat der EU formuliert es in seiner Pressemitteilung zur finalen Annahme am 29.06.2026 wörtlich so:
„[The new regulation] reduces the grace period for providers to implement transparency solutions for artificially generated content from 6 months to 3 months, with the new deadline set on 2 December 2026." [Rat der EU, Pressemitteilung vom 29.06.2026]
Das betrifft die Technik der Anbieter – also auch bereits am Markt befindliche Systeme wie Gemini oder ChatGPT, die ihre Ausgaben bis dahin maschinenlesbar markieren müssen. Falsch wäre aber der Umkehrschluss, dass bis Dezember 2026 gar keine Kennzeichnung nötig ist: Die nutzerseitigen Pflichten aus Art. 50 Abs. 1, 3 und 4 – Chatbot-Hinweis, Emotionserkennungs-Information, Deepfake-Offenlegung und die Kennzeichnung KI-generierter Texte zu öffentlichen Belangen – gelten unverändert ab dem 2. August 2026.
Was heißt das für KMU als Betreiber?
Für die meisten KMU sind drei Konstellationen relevant:
1. Chatbot mit Kundenkontakt
Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen – spätestens bei der ersten Interaktion, klar und erkennbar (Art. 50 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5). Ausnahme: Es ist aus den Umständen ohnehin offensichtlich. In der Praxis genügt meist ein deutlicher Hinweis am Chat-Fenster.
2. KI-generierte Bilder, Audio oder Video (Deepfakes)
Wer künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte veröffentlicht, die real wirken, muss das offenlegen (Art. 50 Abs. 4). Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken reicht eine angemessene Offenlegung, die das Werk nicht beeinträchtigt.
3. KI-generierte Texte
Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren – und sie entfällt, wenn der Text menschlich redaktionell geprüft wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt (Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2).
Entwarnung für den Alltag: Redaktionell geprüfte Marketing-, Blog- und Website-Texte, bei denen Sie die Verantwortung tragen, sind in der Regel nicht kennzeichnungspflichtig – auch wenn KI beim Entwurf geholfen hat. Kennzeichnungspflichtig wird es bei ungeprüft veröffentlichten KI-Texten zu öffentlichen Themen und bei realistisch wirkenden Deepfakes.
Bußgeldrahmen: Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Art. 50 können mit bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Art. 99 Abs. 4 lit. g KI-VO). Für KMU gilt der jeweils niedrigere Wert (Art. 99 Abs. 6).
Checkliste bis zum 2. August 2026
- Inventarisieren: Wo interagieren Kunden direkt mit KI? Wo veröffentlichen Sie KI-generierte Inhalte?
- Chatbot-Hinweis einbauen („Sie chatten mit einem KI-Assistenten").
- Redaktionsprozess dokumentieren: Wer prüft KI-Texte, wer trägt die Verantwortung? Das sichert die Ausnahme nach Abs. 4.
- Deepfake-Richtlinie: realistisch wirkende KI-Bilder/-Videos nur mit Offenlegung.
- Ab 02.12.2026 beobachten: ob Ihre Anbieter (Gemini, ChatGPT & Co.) die maschinenlesbare Markierung liefern – das ist deren Pflicht, aber Ihr Auswahlkriterium.
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Stimmt es, dass Gemini, ChatGPT & Co. erst ab Dezember 2026 kennzeichnen müssen?
Teilweise. Die maschinenlesbare Markierung durch die Anbieter (Art. 50 Abs. 2) muss erst zum 2. Dezember 2026 stehen – die Übergangsfrist wurde durch den Digital Omnibus von 6 auf 3 Monate verkürzt. Chatbot-Hinweis, Deepfake-Offenlegung und die Kennzeichnung KI-generierter Texte zu öffentlichen Belangen gelten aber ab dem 2. August 2026.
Muss ich KI-generierte Texte auf meiner Website kennzeichnen?
Meist nein: Die Pflicht gilt nur für Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse und entfällt bei menschlicher redaktioneller Prüfung mit klarer redaktioneller Verantwortung (Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2).
Ab wann muss mein Chatbot als KI erkennbar sein?
Ab dem 2. August 2026 – spätestens bei der ersten Interaktion, klar erkennbar (Art. 50 Abs. 1, Abs. 5), außer es ist offensichtlich.
Was gilt für Deepfakes?
Offenlegungspflicht ab 02.08.2026 (Art. 50 Abs. 4); bei künstlerischen/satirischen Werken genügt eine angemessene, nicht störende Offenlegung.
Welche Strafen drohen?
Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 4); für KMU gilt der niedrigere Wert (Art. 99 Abs. 6).
Quellen (offiziell)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 50 – Transparenzpflichten
- Rat der EU: Pressemitteilung vom 29.06.2026 – finale Annahme des Digital Omnibus („deadline set on 2 December 2026")
- Rat der EU: Pressemitteilung vom 07.05.2026 – Trilog-Einigung
- Europäisches Parlament: Legislative Train – Digital Omnibus on AI
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Stand: Juli 2026. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2024/1689 in der jeweils geltenden Fassung inkl. Digital Omnibus on AI (final vom Rat am 29.06.2026 angenommen, Veröffentlichung im Amtsblatt im Juli 2026 erwartet). Für spezifische Fragen konsultieren Sie eine auf KI-Recht spezialisierte Beratung.