KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act: Schulungspflicht seit Februar 2025

Das Wichtigste in Kürze: Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern. Die Pflicht gilt seit 2. Februar 2025 (Art. 113 KI-VO – Kapitel I); seit dem 27. Juli 2026 in der durch VO (EU) 2026/1744 neu gefassten Form. Es handelt sich ausdrücklich um eine Bemühenspflicht – kein formales Zertifikat ist vorgeschrieben, aber eine dokumentierte Schulung ist dringend empfohlen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Risikoklasse. Fehlende KI-Kompetenz kann mittelbar zu Bußgeldern bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des Jahresumsatzes führen (Art. 99 Abs. 4 – bei Verstößen gegen Folgepflichten wie Art. 26 oder Art. 50).

⚠️ Update 27.07.2026: Artikel 4 wurde neu gefasst

Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 (Amtsblatt 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026) ersetzt Art. 4 KI-VO vollständig (Art. 1 Nr. 5). Anbieter und Betreiber müssen KI-Kompetenz nicht mehr „sicherstellen", sondern Maßnahmen ergreifen, die deren Entwicklung unterstützen, unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen, Ausbildung, Einsatzkontext und den betroffenen Personengruppen. Der neue Wortlaut stellt ausdrücklich klar:

„Diese Verpflichtung verlangt von Anbietern oder Betreibern nicht, ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz einer Einzelperson zu garantieren."

Was das praktisch bedeutet: Aus der Ergebnispflicht ist eine Bemühenspflicht geworden. Der Stichtag bleibt der 02.02.2025, der Maßstab ist seit dem 27.07.2026 milder. Sie müssen kein geprüftes Kompetenzniveau vorweisen, aber weiterhin belegen können, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben. Die Dokumentation bleibt damit der entscheidende Nachweis. Art. 4 war und ist nicht eigenständig bußgeldbewehrt (Art. 99 KI-VO); die Durchsetzung läuft über die nationalen Sanktionsregeln nach Art. 99 Abs. 1.

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Was steht in Artikel 4 der KI-Verordnung?

Artikel 4 der Europäischen KI-Verordnung (KI-VO) definiert „KI-Kompetenz" als ein ausreichendes Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten, um KI-Systeme angemessen zu verstehen, zu nutzen und zu überwachen. Die genaue Wortlaut-Definition lautet:

„Ein ausreichendes Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten, die es Personen ermöglichen, die Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen eines KI-Systems angemessen zu verstehen und Risiken und Chancen in Bezug auf ein KI-System angemessen zu erkennen und zu bewerten." (Art. 4 KI-VO)

Die Verordnung konkretisiert damit eine Anforderung, die bereits in Erwägungsgrund 20 angelegt ist: „Es sollte gewährleistet werden, dass Betreiber, Anbieter und andere Akteure auf diesem Gebiet über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um ihre Verantwortungen gemäß dieser Verordnung wahrzunehmen."

Wichtig: Die KI-VO verlangt nicht die Schulung zum Juristen, sondern ein verhältnismäßiges Verständnis der KI-Funktionalität, ihrer Risiken und der eigenen Compliance-Pflichten unter dem AI Act.

Wen betrifft die KI-Kompetenz-Schulungspflicht?

Die Schulungspflicht nach Art. 4 ist nicht auf Risikoklassen beschränkt – sie gilt universell für:

Beispiele von betroffenen Unternehmen:

Größenordnung: In Deutschland sind etwa 700.000 KMU von dieser Pflicht betroffen – direkt oder indirekt als Nutzer oder Anbieter von KI-Systemen.

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Was bedeutet „KI-Kompetenz" konkret in der Praxis?

Die Verordnung definiert das Ziel (Verständnis der KI), nicht die Methode. Das bedeutet: Schulungsinhalte müssen sich an Ihrer konkreten KI-Nutzung und Ihren Rollen orientieren. Folgende Bausteine gehören zur Baseline:

1. Grundlagenwissen über KI-Funktionsweise

2. Erkennen von Risiken und Grenzen

3. Verantwortungsvoller Umgang mit KI-Outputs

4. Kenntnis der eigenen Compliance-Pflichten

5. Rollenabhängige Tiefe

Unterschiedliche Mitarbeiter, unterschiedliche Schulungstiefen:

Wie setze ich die Schulungspflicht im Unternehmen um?

Schritt-für-Schritt-Leitfaden für Ihre Schulungsimplementierung:

Schritt 1: Schulungskonzept erstellen

Entwickeln Sie ein Schulungskonzept, das dokumentiert:

Schritt 2: Mitarbeiter-Gruppen definieren

Kategorisieren Sie Ihre Mitarbeiter nach ihrer KI-Nutzung:

Mitarbeiter-Gruppe KI-Nutzung Schulungsumfang
Keine KI-Nutzer Berührt KI nicht Basis-Awareness (1–2 Stunden)
KI-Anwender Nutzen KI-Tools täglich (ChatGPT, Copilot, Bildung) Praxis-Schulung (4–6 Stunden)
KI-Verantwortliche Entscheiden über KI-Einsatz, Datenschutz, Compliance Vertieftes Wissen (8–16 Stunden)
KI-Entwickler Programmieren KI-Lösungen Technisch-regulatorisches Wissen (20+ Stunden)

Schritt 3: Schulung durchführen

Optionen für Ihre Schulungsgestaltung:

Schritt 4: Nachweis dokumentieren

Führen Sie ein Schulungsregister. Im Audit oder Bußgeldverfahren müssen Sie nachweisen:

Schritt 5: Auffrischung planen

KI entwickelt sich schnell. Planen Sie regelmäßige Auffrischungsschulungen:

Welche Nachweise muss ich führen?

Die KI-VO schreibt nicht vor, wo und wie Sie Nachweise führen. Aber im Audit oder Bußgeldverfahren müssen diese Unterlagen vorhanden sein:

Dokumentation und Nachweise:

Warnung: „Fakes" zählen nicht

Bloße Excel-Listen ohne echte Schulung, gekaufte aber nie eingesehene Online-Zertifikate oder „Unterschrift sammeln ohne Inhalte" sind im Audit offensichtlich. Behörden prüfen regelmäßig: Wurden die Schulungen wirklich durchgeführt? Stimmt der Zeitstempel? Entspricht das Schulungsmaterial tatsächlich dem Stand der KI-VO?

Was passiert bei Verstoß gegen Art. 4?

Rechtsfolge: Art. 4 ist nicht direkt im Bußgeldkatalog des Art. 99 Abs. 3–5 KI-VO gelistet (der Katalog des Abs. 4 nennt Art. 16, 22, 23, 24, 26, 31/33/34 und 50 – nicht Art. 4). Sanktionen ergeben sich auf zwei Wegen: über die von den Mitgliedstaaten festzulegenden Durchsetzungsregeln (Art. 99 Abs. 1 KI-VO) – und vor allem mittelbar: Fehlende KI-Kompetenz führt in der Praxis zu Verstößen gegen bußgeldbewehrte Pflichten, etwa Betreiberpflichten (Art. 26) oder Transparenzpflichten (Art. 50). Diese fallen unter Art. 99 Abs. 4 KI-VO: bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes – für KMU gilt nach Art. 99 Abs. 6 der jeweils niedrigere Wert.

Beispiele für Bußgelder:

Unternehmensgröße Jahresumsatz 3% Umsatz Höchstbuße (vs. 15 Mio. €)
Kleines KMU 500.000 € 15.000 € 15.000 € (Umsatz ist weniger)
Mittleres KMU 5 Millionen € 150.000 € 150.000 €
Großes KMU 100 Millionen € 3.000.000 € 3.000.000 €
Konzern 800 Millionen € 24.000.000 € 15.000.000 € (Obergrenze)

Wichtig für KMU: Auch kleine Unternehmen sind nicht „automatisch" im Vorteil. Ein Einzelunternehmer mit 100.000 € Umsatz, der keine KI-Schulung nachweisen kann, könnte mit bis zu 3.000 € Geldbuße rechnen (3 % von 100.000 €) – ein signifikanter Betrag für einen Solo-Selbstständigen.

Mildernde Umstände für KMU

Die KI-VO schreibt nicht vor, dass KMU „automatisch" Lenienz erhalten. Allerdings berücksichtigen Behörden in der Praxis: Größe, Marktmacht, Vorsatz vs. Fahrlässigkeit und guter Glaube. Ein KMU, das nachweislich versucht hat, Schulungen durchzuführen (auch wenn nicht perfekt), wird milder behandelt als eines, das die Pflicht ignoriert hat.

Art. 4 KI-VO vs. andere Schulungspflichten – Übersicht

KI-Kompetenz ist nicht die einzige Schulungspflicht für Unternehmen. Hier die Abgrenzung:

Rechtsquelle Schulungsziel Zielgruppe Frist Nachweis
Art. 4 KI-VO KI-Kompetenz: Verstehen von KI-Funktionsweise und Risiken Alle Beschäftigten, die KI nutzen 2. Februar 2025 Schulungslisten, Materialien, Teilnahmebescheinigungen
Art. 39 DSGVO (Datenschutz) Datenschutz-Compliance, besonders für DSB Datenschutzbeauftragter (verpflichtend), andere: fallweise Kontinuierlich DSB-Register, Schulungskalender
Art. 32 DSGVO (Sicherheit) Sensibilisierung für Datenschutzsicherheit Alle Mitarbeiter Kontinuierlich Schulungsplanung, Teilnahme
ArbSchG / DGUV (Arbeitssicherheit) Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Alle Beschäftigten Vor Aufnahme + regelmäßig Unterweisungsnachweise, Unterschriften
AGG (Antidiskriminierung) Sensibilisierung für Diskriminierungsfreiheit Führungskräfte, Personalverantwortliche Bei Bedarf Schulungsplanung

Fazit: Art. 4 KI-VO ist zusätzlich zu diesen bestehenden Schulungspflichten – nicht ersetzend. Ein KI-Nutzer muss potenziell DSGVO-geschult, arbeitssicherheits-unterwiesen UND KI-kompetent sein.

Kostenlose vs. kostenpflichtige Schulungslösungen

Wie können Sie Ihre Schulung gestalten? Hier ein ehrlicher Überblick über Optionen und Kosten:

1. Kostenlos: EU AI Office Guidelines

2. DIY (Do It Yourself)

3. Externe Online-Kurse (z.B. Coursera, LinkedIn Learning)

4. Zertifizierte KI-Schulungen (z.B. BITKOM, TÜV)

5. Ki-Compliance-Kit Lösung

Vergleichstabelle: Aufwand vs. Kosten vs. Qualität

Option Kosten Zeitaufwand KI-VO-Qualität Nachweisbarkeit
Kostenlos (EU) 0 € 40–60h Gut Mittel
DIY 800–2.000 € 40–100h Gut Gut
Online-Kurse 50–200 €/Person 8–16h Mittel Gut
Zertifiziert (extern) vierstellig 5–10h Sehr gut Sehr gut
KI-Compliance-Kit 149–599 € 5–10h Sehr gut Gut

Empfehlung für KMU: Eine Kombination aus externem Material (z.B. ki-compliance-kit Schulungs-PPTX) + interne Durchführung + Nachweis ist der beste Kompromiss aus Aufwand, Kosten und Risikominderung.

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Praktische Checkliste: Bin ich schon compliant?

Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihren aktuellen Stand zu prüfen:

Kriterium Status Aktion
☐ Wir nutzen KI-Systeme in unserem Unternehmen Ja / Nein Wenn nein: Nicht betroffen. Wenn ja → nächste Zeile
☐ Schulungskonzept für KI-Kompetenz vorhanden Ja / Nein Wenn nein: Erstellen Sie ein schriftliches Konzept
☐ Mitarbeiter wurden über KI-Grundlagen geschult Ja / Nein Falls nein: Schulung sofort nachholen (Pflicht gilt seit Feb. 2025)
☐ Schulungsnachweis liegt vor (Listen, Zertifikate) Ja / Nein Dokumentation sammeln und aufbewahren
☐ Schulungsinhalte decken KI-Risiken und Grenzen ab Ja / Nein Material prüfen – ggf. Ergänzungen vornehmen
☐ Auffrischungsschulung geplant (jährlich) Ja / Nein Jahresplan für Schulung erstellen
☐ Compliance-Verantwortliche benannt Ja / Nein Eine Person benennen, die Schulungen überwacht

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Frage: Muss jeder Mitarbeiter geschult sein oder nur KI-Nutzer?

Antwort: Art. 4 verpflichtet die „Akteure" (Anbieter, Betreiber) dazu, Maßnahmen zu ergreifen, die die Entwicklung eines ausreichenden Maßes an KI-Kompetenz unterstützen, ein bestimmtes Niveau muss seit der Neufassung zum 27.07.2026 nicht garantiert werden. Praktisch heißt das: Für Mitarbeiter, die KI direkt nutzen oder über KI Entscheidungen treffen, sollten Sie eine dokumentierte Schulung vorsehen. Mitarbeiter ohne KI-Berührung (z. B. reine Verwaltungskräfte) benötigen allenfalls eine Basis-Awareness. Der Verordnungstext nennt als Maßstab ausdrücklich Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, Einsatzkontext und die betroffenen Personengruppen, differenzieren Sie also nach Rollen.

Frage: Wenn ich nur ChatGPT nutze – bin ich betroffen?

Antwort: Ja. ChatGPT ist ein KI-System. Wenn Ihre Mitarbeiter es geschäftlich nutzen, muss das Unternehmen Maßnahmen ergreifen, damit sie die Grenzen, Risiken (Bias, Halluzinationen, Datenschutz) und die verantwortungsvolle Nutzung verstehen können. Das ist Art. 4 KI-VO.

Frage: Reicht eine einmalige Schulung aus?

Antwort: Juristisch: Die KI-VO schreibt nicht vor, wie oft. Praktisch: KI entwickelt sich schnell. Eine einmalige Schulung im Jahr 2026 ist nicht zukunftsfest. Eine jährliche Auffrischung ist best practice und wird in Audits erwartet. Mindestens dann, wenn neue KI-Tools eingeführt werden oder die KI-VO sich ändert.

Frage: Wer überprüft, ob wir die Schulungspflicht erfüllen?

Antwort: Die Behörden können von sich aus prüfen (Routine-Audits) oder nach Beschwerde. Im deutschsprachigen Raum liegt die Zuständigkeit bei nationalen oder regionalen Aufsichtsbehörden (z.B. Bundesnetzagentur, Landesämter). Die EU-Kommission koordiniert. Kontrolle erfolgt vermutlich ab 2027/2028.

Frage: Kann ich die Schulung komplett outsourcen?

Antwort: Ja, Sie können einen externen Trainer buchen. Die Verantwortung bleibt aber bei Ihnen. Sie müssen: 1) Sicherstellen, dass der Trainer die richtigen Inhalte vermittelt 2) Nachweise führen, dass die Schulung stattgefunden hat 3) Verfügbarkeit der Schulungsmaterialien dokumentieren.

Frage: Welche Strafen drohen konkret?

Antwort: Art. 4 ist nicht direkt im Bußgeldkatalog des Art. 99 KI-VO gelistet; die Durchsetzung erfolgt über nationale Sanktionsregeln (Art. 99 Abs. 1 KI-VO). Mittelbar drohen aber Bußgelder bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, wenn zugleich bußgeldbewehrte Pflichten verletzt werden (z. B. Art. 26 oder Art. 50 – Art. 99 Abs. 4 KI-VO). Für KMU gilt nach Art. 99 Abs. 6 ausdrücklich der jeweils niedrigere der beiden Werte. Konkrete Beträge hängen von Schwere, Dauer und Kooperationsbereitschaft ab.

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Zusammenfassung

Artikel 4 KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Seit dem 2. Februar 2025 gilt diese Pflicht: Ihre Mitarbeiter müssen die Funktionsweise, Risiken und Grenzen von KI verstehen – und ihre Rolle unter der KI-VO kennen. Falls noch nicht geschehen: Schulung jetzt nachholen. Es handelt sich um eine Bemühenspflicht, keine formale Zertifizierungspflicht.

Das bedeutet konkret:

Der Aufwand ist für KMU vertretbar – mit den richtigen Tools (wie unserem ki-compliance-kit) können Sie Schulung + Nachweis in 2–3 Wochen umsetzungsreif machen.

Ihre nächsten Schritte:

  1. Prüfen Sie, welche KI-Systeme Sie nutzen oder anbieten
  2. Definieren Sie Ihre Mitarbeiter-Schulungsgruppen
  3. Wählen Sie ein Schulungsformat (intern, extern oder Hybrid)
  4. Führen Sie die Schulung sofort durch (Pflicht gilt seit 2. Februar 2025)
  5. Dokumentieren Sie die Durchführung

Fragen? Kontaktieren Sie unseren Support oder schauen Sie sich unser Compliance-Paket an.

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