KI-Verordnung in der Medizin: Pflichten für Arztpraxen und MVZ

Kurz zusammengefasst: Medizinische KI-Systeme gehören zu den am strengsten regulierten Anwendungen unter der KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689). Diagnostische KI, KI-gestützte Befundung und Triage-Systeme fallen als Hochrisiko-Systeme unter Anhang III Nr. 5. Arztpraxen und MVZ sind als Betreiber (Deployer) verpflichtet, menschliche Aufsicht sicherzustellen, Grundrechts-Folgenabschätzungen durchzuführen und die Überschneidung mit DSGVO und Medizinprodukteverordnung (MDR) zu beachten. Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 gilt bereits seit Februar 2025. Auch die Hochrisiko-Pflichten gelten laut KI-VO ab August 2026 (der Digital Omnibus zur Verschiebung auf Dez. 2027 ist vorerst gescheitert).

KI im medizinischen Alltag: Mehr als Zukunftsmusik

Künstliche Intelligenz ist in deutschen Arztpraxen und MVZ längst angekommen. Laut einer Studie des Bundesministeriums für Gesundheit (2025) setzen bereits über 15 % der Arztpraxen in Deutschland mindestens ein KI-gestütztes Tool ein. Die Bandbreite reicht von trivialer Terminverwaltung bis zu lebenskritischer Diagnostik.

Typische KI-Anwendungen in der Medizin:

Die entscheidende Frage für jede Praxis: Welche dieser Systeme sind Hochrisiko -- und was bedeutet das?

Hochrisiko-Einstufung: Anhang III Nr. 5 der KI-VO

Die KI-Verordnung stuft KI-Systeme, die als Sicherheitskomponente von Medizinprodukten dienen oder selbst Medizinprodukte sind, explizit als Hochrisiko ein [Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Anhang I Abschnitt A KI-VO]. Zusätzlich erfasst Anhang III Nr. 5 KI-Systeme, die im Bereich „Zugang zu und Inanspruchnahme von wesentlichen privaten und öffentlichen Diensten" eingesetzt werden -- dazu gehört die Gesundheitsversorgung [Anhang III Nr. 5 lit. a KI-VO, ErwGr. 54-55].

KI-System Risikoklasse Rechtsgrundlage
Diagnostik-KI (Bildgebung) Hochrisiko Art. 6 Abs. 1 + Anhang I (Medizinprodukt); Anhang III Nr. 5 lit. a
Triage-/Priorisierungssystem Hochrisiko Anhang III Nr. 5 lit. a (Zugang zu Gesundheitsdiensten) [ErwGr. 54]
KI-Medikamenteninteraktion Hochrisiko Art. 6 Abs. 1 + Anhang I (Medizinprodukt-Software)
Spracherkennung / Diktiersystem Minimales Risiko Reine Dokumentationshilfe; keine Entscheidung über Patienten
KI-Terminmanagement Minimales Risiko Administrative Unterstützung ohne Grundrechtsrelevanz
KI-Abrechnung (EBM/GOÄ) Begrenztes Risiko Finanzielle Auswirkung möglich; aber keine direkte Patientenentscheidung
ChatGPT für Arztbriefe Minimales Risiko* Textentwurf mit ärztlicher Prüfung; *DSGVO-Risiko bei Patientendaten!

KMU-Tipp: Entscheidend für die Hochrisiko-Einstufung ist nicht nur die KI-VO, sondern auch die Medizinprodukteverordnung (MDR, VO (EU) 2017/745). Software, die eine diagnostische oder therapeutische Funktion hat, ist in der Regel ein Medizinprodukt der Klasse IIa oder höher [Art. 6 Abs. 1 KI-VO i.V.m. Anhang I Abschnitt A Nr. 11]. Das bedeutet: Ihr Anbieter muss die CE-Kennzeichnung unter MDR und die KI-VO-Anforderungen erfüllen. Als Betreiber müssen Sie prüfen, ob beides vorliegt.

Dreifach-Compliance: KI-VO, DSGVO und MDR

Medizinische Einrichtungen stehen vor einer einzigartigen Herausforderung: Drei Regulierungsrahmen greifen gleichzeitig.

KI-VO + DSGVO: Patientendaten und KI

Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besondere Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung durch KI-Systeme erfordert:

KI-VO + MDR: Doppelte Konformität

KI-Systeme, die als Medizinprodukte gelten, müssen sowohl die MDR-Anforderungen (Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Vigilanz) als auch die KI-VO-Anforderungen (Risikomanagement, Datenverwaltung, Transparenz, menschliche Aufsicht) erfüllen [Art. 6 Abs. 1, Art. 16 KI-VO, ErwGr. 49-50].

KMU-Tipp: Die KI-VO enthält eine wichtige Erleichterung: Wenn ein KI-System bereits eine Konformitätsbewertung nach MDR durchlaufen hat, gelten die KI-VO-Anforderungen als weitgehend erfüllt, sofern der Hersteller die KI-spezifischen Elemente (Art. 9-15 KI-VO) in die MDR-Bewertung integriert hat [Art. 43 Abs. 3 KI-VO]. Fragen Sie Ihren Anbieter explizit: „Ist Ihr Produkt KI-VO-konform?"

Pflichten für Arztpraxen und MVZ als Betreiber

1. KI-Kompetenz des medizinischen Personals (Art. 4 KI-VO)

Alle Mitarbeiter, die KI-Systeme nutzen oder beaufsichtigen, müssen ausreichend geschult sein [Art. 4 Abs. 1 KI-VO]. Für Praxen bedeutet das:

2. Menschliche Aufsicht bei Hochrisiko-Systemen (Art. 14 KI-VO)

Die KI-VO verlangt ausdrücklich, dass Hochrisiko-Systeme so gestaltet sind, dass sie von natürlichen Personen wirksam beaufsichtigt werden können [Art. 14 Abs. 1 KI-VO, ErwGr. 73]. Konkret: Kein KI-Befund ohne ärztliche Validierung. Die KI ist ein Hilfsmittel, keine Entscheidungsinstanz.

3. Grundrechts-Folgenabschätzung (Art. 27 KI-VO)

Betreiber von Hochrisiko-Systemen, die öffentliche Stellen sind oder „Dienste von öffentlichem Interesse" erbringen, müssen vor dem Einsatz eine Grundrechts-Folgenabschätzung durchführen [Art. 27 Abs. 1 KI-VO]. Für Praxen im kassenärztlichen Bereich kann dies relevant sein.

4. Protokollierung und Aufbewahrung (Art. 26 Abs. 5 KI-VO)

Automatisch generierte Protokolle (Logs) von Hochrisiko-Systemen müssen mindestens sechs Monate aufbewahrt werden [Art. 26 Abs. 5 KI-VO]. Bei medizinischen Systemen empfiehlt sich eine Aufbewahrung analog zur Patientenakte (10 Jahre nach § 630f BGB).

5. Transparenz gegenüber Patienten (Art. 50 KI-VO)

Patienten müssen darüber informiert werden, wenn sie einem KI-System ausgesetzt sind [Art. 50 KI-VO]. Das gilt insbesondere für Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung -- in der Praxis z. B. bei KI-gestützter Hautkrebs-Erkennung per Foto.

Sonderfall: ChatGPT und LLMs in der Arztpraxis

Immer mehr Ärztinnen und Ärzte nutzen ChatGPT für die Formulierung von Arztbriefen, Patienteninformationen oder medizinische Recherche. Hier gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen:

Checkliste: KI-Compliance für Arztpraxen und MVZ

  1. KI-Inventar erstellen: Alle KI-Systeme in der Praxis erfassen -- inklusive Software in Medizingeräten, PVS-Modulen und Kommunikationstools.
  2. Risikoklassifizierung durchführen: Für jedes System prüfen: Ist es ein Medizinprodukt? Fällt es unter Anhang III Nr. 5? Hat der Anbieter eine KI-VO-Konformitätserklärung?
  3. Anbieter-Compliance prüfen: Fordern Sie von jedem Anbieter medizinischer KI schriftlich die KI-VO-Konformität und die MDR-CE-Kennzeichnung ein.
  4. DSGVO-KI-Schnittstellenprüfung: Für jedes KI-System: Welche Patientendaten werden verarbeitet? Liegt eine DSFA vor? Besteht ein AVV mit dem Anbieter?
  5. Schulungen durchführen und dokumentieren: Ärzte, MFA, Verwaltung -- jeder, der KI nutzt, wird geschult [Art. 4 KI-VO]. Dokumentation mit Datum, Inhalten, Teilnehmern.
  6. Menschliche Aufsicht formalisieren: Festlegen und dokumentieren: Welcher Arzt validiert welche KI-Ergebnisse? Wie wird bei Unstimmigkeiten verfahren?
  7. Grundrechts-Folgenabschätzung erstellen: Für Hochrisiko-Systeme verpflichtend [Art. 27 KI-VO] -- parallel zur DSFA durchführen.
  8. Patienten informieren: Datenschutzerklärung um KI-Hinweis ergänzen. Bei direkter KI-Interaktion: Patienteninformation bereitstellen.

KI-Compliance für medizinische Einrichtungen

Das KI-Compliance-Kit enthält Risikoanalyse-Vorlagen, Schulungsnachweise, DSFA-Templates und Checklisten -- branchenübergreifend einsetzbar und optimiert für die Anforderungen deutscher KMU und Praxen.

Zum Compliance Kit (ab 149 €)

Fazit: Medizinische KI braucht besondere Sorgfalt

Die Medizin ist der Bereich, in dem die KI-Verordnung ihre volle Wirkung entfaltet. Das ist berechtigt: Fehlentscheidungen einer Diagnostik-KI können Menschenleben kosten. Für Arztpraxen und MVZ bedeutet das eine dreifache Compliance-Verantwortung -- KI-VO, DSGVO und MDR.

Die gute Nachricht: Viel Compliance-Arbeit liegt beim Anbieter der KI-Software (Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, CE-Kennzeichnung). Ihre Rolle als Betreiber konzentriert sich auf:

Handeln Sie jetzt: Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 gilt bereits seit Februar 2025. Auch die Hochrisiko-Pflichten gelten laut KI-VO ab August 2026 — der geplante Digital Omnibus (Verschiebung auf Dezember 2027) ist vorerst gescheitert. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre KI-Prozesse strukturiert aufzusetzen.

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Stand: April 2026. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine medizinische Fachberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer konkreten Situation konsultieren Sie einen auf KI-Regulierung spezialisierten Rechtsanwalt, Ihre KV oder die zuständige Aufsichtsbehörde.