Microsoft Copilot & der AI Act: Was KMU beachten müssen
Kurz zusammengefasst: Wer Microsoft 365 Copilot nutzt, ist Betreiber eines KI-Systems (Art. 3 Nr. 4 KI-VO). Im Büroeinsatz fällt Copilot in die niedrigen Risikoklassen (minimal/begrenzt). Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gilt aber seit dem 02.02.2025 für alle, und bei kundenseitigen Chatbots oder KI-generierten Inhalten greift ab dem 02.08.2026 die Transparenzpflicht (Art. 50). Microsoft liefert als Anbieter Dokumentation – die Betreiberpflichten bleiben bei Ihnen.
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Die KI-Verordnung unterscheidet u. a. zwischen Anbieter und Betreiber (Art. 3 Nr. 3 und Nr. 4). Bei Microsoft Copilot ist Microsoft der Anbieter – das zugrunde liegende Modell ist ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), für das seit dem 02.08.2025 eigene Transparenz- und Dokumentationspflichten gelten [Art. 53, 55 KI-VO]. Ihr Unternehmen ist Betreiber, sobald Sie Copilot unter Ihrer Verantwortung einsetzen – die Betreiberpflichten (Art. 26) liegen dann bei Ihnen, unabhängig davon, dass Microsoft die Technik stellt.
In welche Risikoklasse fällt Copilot?
Copilot ist ein Allzweck-Assistent. Im normalen Büroeinsatz (Texte, Zusammenfassungen, Recherche, Code) fällt er in minimales oder – bei direkter Nutzer-Interaktion bzw. KI-generierten Inhalten – in begrenztes Risiko mit Transparenzpflicht. Hochrisiko wird Copilot erst, wenn Sie ihn für einen sensiblen Zweck einsetzen – etwa über Copilot Studio gebaute Agents, die Entscheidungen in Personalauswahl, Kreditwürdigkeit oder vergleichbaren Bereichen unterstützen. [Art. 6, Anhang III KI-VO]
Faustregel: Copilot zum Schreiben und Recherchieren = niedriges Risiko. Copilot bzw. Agents, die über Menschen entscheiden (Bewerber, Kredite, Leistungen) = potenziell Hochrisiko mit deutlich mehr Pflichten.
Ihre konkreten Pflichten als Copilot-Betreiber
1. KI-Kompetenz schulen (Art. 4) – gilt seit 02.02.2025
Alle Mitarbeitenden, die Copilot nutzen, müssen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz haben: Grenzen, Risiken (Halluzinationen, Bias), Datenschutz und verantwortungsvoller Umgang. Schulung plus dokumentierter Nachweis. [Art. 4 KI-VO]
2. Copilot ins KI-Inventar aufnehmen
Erfassen Sie Copilot als eingesetztes KI-System – inklusive der oft „versteckten" Copilot-Funktionen in Word, Excel, Outlook und Teams. Je System: Zweck, Anbieter, Rolle, Risikoklasse.
3. Transparenz sicherstellen (Art. 50) – ab 02.08.2026
Wenn Copilot kundenseitig interagiert (z. B. ein über Copilot Studio gebauter Support-Bot) oder Sie KI-generierte Texte und Bilder veröffentlichen, müssen diese als KI erkennbar bzw. gekennzeichnet sein. Die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte folgt am 02.12.2026. [Art. 50 Abs. 1–2 KI-VO]
4. Interne Copilot-Richtlinie
Regeln Sie verbindlich: Welche Daten dürfen in Prompts? Was ist tabu (z. B. personenbezogene oder vertrauliche Daten ohne Freigabe)? Wer ist verantwortlich? [Art. 26 Abs. 7 KI-VO]
Die DSGVO-Schnittstelle nicht vergessen
Copilot verarbeitet Unternehmens- und oft personenbezogene Daten. Neben dem AI Act gilt parallel die DSGVO: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Microsoft, Prüfung von Datenstandort und Datenfluss und – bei personenbezogenen Prompts – Rechtsgrundlage und Betroffenenrechte. Details dazu im Beitrag DSGVO und AI Act im Zusammenspiel.
Was Microsoft liefert vs. was bei Ihnen bleibt: Microsoft erfüllt als Anbieter die GPAI-Pflichten und stellt Compliance-Dokumentation bereit. Ihre Aufgaben bleiben: Schulung (Art. 4), KI-Inventar, Transparenz im eigenen Einsatz (Art. 50), interne Richtlinie und der DSGVO-Rahmen.
In 5 Schritten Copilot-ready
- Copilot-Nutzung erfassen – wer nutzt was, wofür.
- Art.-4-Schulung durchführen und dokumentieren.
- Risikoklasse je Einsatz bestimmen (Büro vs. entscheidungsunterstützend).
- Transparenz bei kundenseitigem Einsatz umsetzen (Art. 50).
- Copilot-Richtlinie + AVV/DSGVO-Check abschließen.
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Fällt mein Unternehmen unter den AI Act, nur weil wir Copilot nutzen?
Ja. Mit dem Einsatz von Microsoft Copilot sind Sie Betreiber eines KI-Systems (Art. 3 Nr. 4 KI-VO). Es gilt mindestens die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4, seit 02.02.2025); weitere Pflichten hängen vom konkreten Einsatz ab.
Ist Microsoft 365 Copilot ein Hochrisiko-KI-System?
Im normalen Büroeinsatz nein – meist minimales oder begrenztes Risiko. Hochrisiko nach Anhang III wird Copilot erst bei sensiblen Einsatzzwecken wie entscheidungsunterstützenden Agents in Personalauswahl, Kreditwürdigkeit oder ähnlichen Bereichen.
Müssen wir die Copilot-Nutzung gegenüber Kunden kennzeichnen?
Wenn Copilot kundenseitig interagiert (z. B. als Chatbot) oder Sie KI-generierte Inhalte veröffentlichen, gilt ab dem 02.08.2026 die Transparenzpflicht nach Art. 50 KI-VO. Rein intern genutzte Copilot-Funktionen müssen nicht gegenüber Kunden gekennzeichnet werden.
Reicht es, dass Microsoft AI-Act-konform ist?
Nein. Microsoft erfüllt als Anbieter die GPAI-Pflichten. Die Betreiberpflichten – KI-Kompetenz-Schulung, KI-Inventar, Transparenz im eigenen Einsatz und interne Richtlinie – liegen bei Ihrem Unternehmen.
Was ist mit den Daten, die wir in Copilot eingeben?
Das ist primär eine DSGVO-Frage: Auftragsverarbeitungsvertrag mit Microsoft, Datenstandort und Rechtsgrundlage prüfen. Keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten ohne Freigabe in Prompts eingeben.
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Stand: Juni 2026. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2024/1689 in der jeweils geltenden Fassung (inkl. Digital Omnibus on AI, final vom Rat am 29.06.2026 angenommen). Für spezifische Fragen konsultieren Sie eine auf KI-Recht spezialisierte Beratung.