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AI Act Fristen 2025, 2026, 2027 – Alle Deadlines der EU KI-Verordnung

Die EU KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten – aber die Pflichten gelten nicht sofort. Der Gesetzgeber hat einen Stufenplan vorgesehen, der Unternehmen Zeit gibt, sich vorzubereiten. Das Problem: Einige Fristen sind bereits abgelaufen, andere stehen unmittelbar bevor.

Dieser Artikel listet alle Fristen chronologisch auf, erklärt was ab wann gilt und zeigt konkret, was Sie als KMU in jeder Phase tun müssen. Alle Angaben mit Artikelreferenzen zur Verordnung.

Wichtig: Zwei Fristen sind bereits verstrichen. Die Verbote nach Art. 5 gelten seit dem 2. Februar 2025, die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 ebenfalls. Wenn Sie hier noch nicht aktiv geworden sind, besteht sofortiger Handlungsbedarf.
⚠️ Status-Hinweis Digital Omnibus on AI (Stand: Mai 2026):
Die folgende Tabelle berücksichtigt die durch den Digital Omnibus on AI vorgesehenen Frist-Verschiebungen (politische Einigung im Trilog am 07.05.2026, Procedure 2025/0359(COD)). Der Rechtsakt ist noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Bis zur formalen Annahme gilt formal Verordnung 2024/1689 in ihrer Originalfassung; die ursprünglichen Default-Fristen sind 2. August 2026 (Art. 50, Annex III) bzw. 2. August 2027 (Annex I).

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Alle Fristen auf einen Blick (nach Digital Omnibus on AI)

Frist Was gilt ab dann? Betrifft Referenz
2. Feb. 2025 Verbotene KI-Praktiken Alle Art. 5 KI-VO
2. Feb. 2025 KI-Kompetenz-Pflicht Alle Art. 4 KI-VO
2. Aug. 2025 Pflichten für GPAI-Modelle Anbieter Art. 51–60 KI-VO
2. Aug. 2025 Governance-Strukturen der Mitgliedstaaten Behörden Art. 64–70 KI-VO
2. Dez. 2026 Transparenzpflichten (Art. 50), Watermarking (Omnibus) Alle Art. 50 KI-VO; Omnibus
2. Aug. 2027 Regulatory Sandboxes (Omnibus) Behörden Art. 57 ff. KI-VO; Omnibus
2. Dez. 2027 Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III (Omnibus) Alle Art. 6 Abs. 2 KI-VO; Omnibus
2. Aug. 2028 Hochrisiko-Pflichten für Produkte nach Anhang I (Medizinprodukte etc.) Anbieter Art. 6 Abs. 1 KI-VO; Omnibus

[Art. 113 KI-VO – Übergangsbestimmungen; ErwGr 178–180]

Stufe 1: 2. Februar 2025 – Verbote und KI-Kompetenz

Sechs Monate nach Inkrafttreten greifen die ersten beiden Pflichten. Beide gelten bereits – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen KI anbietet oder nur nutzt.

Verbotene KI-Praktiken (Art. 5)

Folgende KI-Anwendungen sind seit dem 2. Februar 2025 vollständig verboten:

  1. Unterschwellige Manipulation – KI, die unbewusste psychologische Trigger einsetzt, um Verhalten zu beeinflussen [Art. 5 Abs. 1 lit. a]
  2. Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit – KI, die Alter, Behinderung oder soziale Lage ausnutzt [Art. 5 Abs. 1 lit. b]
  3. Social Scoring – Bewertungssysteme für Sozialverhalten mit Konsequenzen. Gilt für alle Akteure, nicht nur Behörden [Art. 5 Abs. 1 lit. c]
  4. Prädiktive Polizeiarbeit – KI-gestützte Vorhersage von Straftaten auf Basis von Persönlichkeitsmerkmalen [Art. 5 Abs. 1 lit. d]
  5. Ungezieltes Scraping von Gesichtsbildern – Massenhafte Sammlung aus dem Internet oder CCTV [Art. 5 Abs. 1 lit. e]
  6. Biometrische Kategorisierung – Ableitung von Rasse, Religion, politischer Gesinnung aus biometrischen Daten [Art. 5 Abs. 1 lit. f]
  7. Emotionserkennung am Arbeitsplatz – KI zur Emotions-Messung in Arbeit und Bildung (außer medizinische Zwecke) [Art. 5 Abs. 1 lit. g]
  8. Echtzeit-Biometrie in öffentlichen Räumen – Live-Gesichtserkennung durch Strafverfolgung (mit eng begrenzten Ausnahmen) [Art. 5 Abs. 1 lit. h]
KMU-Relevanz: Die meisten dieser Verbote betreffen Ihr Unternehmen nicht direkt. Aber: Wenn Sie KI-Tools von Drittanbietern einsetzen, müssen Sie sicherstellen, dass der Anbieter keine verbotenen Praktiken implementiert hat. Prüfen Sie Ihre Vendor-Verträge.

KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4)

Alle Personen, die KI-Systeme einsetzen oder deren Einsatz verantworten, müssen ein angemessenes Niveau an KI-Kompetenz besitzen. Das bedeutet konkret:

Achtung: Art. 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 – nicht erst seit August 2025 oder 2026, wie oft fälschlich berichtet wird. Wenn Sie noch keine Schulungsnachweise haben, verstoßen Sie bereits gegen die Verordnung.

[Art. 4, Art. 113 Abs. 1 KI-VO; ErwGr 20–21]

Stufe 2: 2. August 2025 – GPAI-Modelle und Governance

Ein Jahr nach Inkrafttreten gelten die Pflichten für Anbieter von General Purpose AI (GPAI) Modellen wie ChatGPT, Claude, Gemini oder Mistral.

Pflichten für GPAI-Anbieter (Art. 51–60)

KMU-Relevanz: Als Betreiber (Nutzer) von GPAI-Modellen sind Sie von diesen Pflichten nicht direkt betroffen. Diese gelten für OpenAI, Google, Anthropic und andere Anbieter. Indirekt profitieren Sie: Die Anbieter müssen Ihnen bessere Dokumentation und Transparenz liefern.

Governance-Strukturen (Art. 64–70)

Die Mitgliedstaaten müssen nationale Aufsichtsbehörden benennen und das AI Office der EU nimmt seine Arbeit auf. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur als Marktaufsichtsbehörde vorgesehen.

[Art. 64–70, Art. 113 Abs. 2 KI-VO]

Stufe 3: Dezember 2026 – Transparenzpflichten (Omnibus)

Update 7. Mai 2026: Der Digital Omnibus wurde von Rat und Parlament beschlossen. Die Fristen wurden neu geordnet. Ab dem 2. Dezember 2026 gelten die Transparenzpflichten und Watermarking-Anforderungen:

Betreiberpflichten (Art. 26)

Transparenzpflichten (Art. 50)

Hochrisiko-KI nach Anhang III – verschoben auf Dezember 2027 (Omnibus)

KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie Personalwesen, Kreditvergabe, Bildung, Strafverfolgung oder kritische Infrastruktur unterliegen umfangreichen Pflichten. Durch den Digital Omnibus (beschlossen am 7. Mai 2026) wurde die Frist für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 verschoben (+16 Monate).

KMU-Erleichterungen: Art. 62 KI-VO sieht vereinfachte Dokumentationsformen für KMU vor. Art. 99 Abs. 6 deckelt Bußgelder für KMU: Es gilt immer der niedrigere Betrag von festem Höchstbetrag oder Umsatzanteil.

Sanktionen (Art. 99)

Verstoß Höchstbetrag Oder % des Umsatzes
Verbotene Praktiken (Art. 5) 35 Mio. EUR 7%
Betreiberpflichten (Art. 26) 15 Mio. EUR 3%
Falsche Angaben an Behörden 7,5 Mio. EUR 1%

[Art. 99 KI-VO; ErwGr 167–169]

Stufe 4: 2. August 2028 – Harmonisierte Produkte (Omnibus)

Der Digital Omnibus hat auch die Frist für Hochrisiko-KI in harmonisierten Produkten nach Anhang I verschoben — von August 2027 auf den 2. August 2028. Das betrifft unter anderem:

Für die meisten KMU, die KI als Betreiber nutzen, ist diese Frist weniger relevant – sie betrifft primär Hersteller und Importeure von Produkten mit eingebauter KI.

Digital Omnibus – Update Mai 2026: Der Digital Omnibus wurde am 7. Mai 2026 von Rat und Parlament beschlossen. Die Hochrisiko-Frist für Anhang III wurde auf Dezember 2027 verschoben, für Anhang-I-Produkte (Medizinprodukte, Maschinen etc.) auf August 2028. Transparenzpflichten (Art. 50) gelten ab August 2026; Watermarking-Compliance für Anbieter (Art. 50 Abs. 2) ab Dezember 2026. Regulatory Sandboxes starten ab August 2027. Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 5 (Verbote) bleiben unverändert bei Februar 2025.

[Art. 6 Abs. 1, Anhang I, Art. 113 Abs. 3 KI-VO]

Was Sie als KMU jetzt tun müssen

Basierend auf den Fristen ergibt sich folgender Handlungsplan:

Sofort (bereits überfällig)

Jetzt bis Dezember 2026 – Transparenz (Art. 50)

Bis Dezember 2027 – Hochrisiko (Anhang III, Omnibus)

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Fazit: Mehr Zeit durch den Omnibus — aber nicht untätig bleiben

Der Digital Omnibus (beschlossen am 7. Mai 2026) verschafft KMU zusätzliche Zeit bei Hochrisiko-Pflichten: Die Anhang-III-Frist liegt jetzt bei Dezember 2027 statt August 2026. Die Transparenzpflichten (Art. 50) greifen ab August 2026; Watermarking (Art. 50 Abs. 2) ab Dezember 2026 (Omnibus). Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 5 (Verbote) gelten unverändert seit Februar 2025. Für KMU bedeutet das: Die Basispflichten sind bereits fällig — und die nächste Frist (Transparenz) kommt Ende 2026.

Die gute Nachricht: Mit den richtigen Vorlagen und einem strukturierten Umsetzungsplan können auch kleine Unternehmen die Grundlagen-Compliance Schritt für Schritt aufbauen. Der erste Schritt ist immer derselbe – inventarisieren Sie Ihre KI-Systeme. Alles andere ergibt sich daraus.

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Stand: April 2026. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben beziehen sich auf die Verordnung (EU) 2024/1689 in der verabschiedeten Fassung. Für spezifische Rechtsfragen konsultieren Sie einen auf KI-Recht spezialisierten Anwalt.

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