Digital Omnibus AI Act: Was sich für KMU ab Mai 2026 ändert
Am 7. Mai 2026 haben der Rat der EU und das Europäische Parlament den Digital Omnibus beschlossen -- ein Gesetzespaket, das unter anderem die Fristen und Regelungen der KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689) anpasst. Für KMU bringt der Omnibus sowohl Erleichterungen als auch neue Pflichten. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Änderungen zusammen und zeigt, was Sie jetzt konkret tun müssen.
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Der Digital Omnibus ist ein legislatives Paket der EU, das mehrere bestehende Digitalgesetze vereinfacht und aufeinander abstimmt -- darunter auch die KI-Verordnung (AI Act). Ziel ist es, die Regulierung praxistauglicher zu machen, ohne das Schutzniveau abzusenken. [Omnibus-Vereinbarung vom 7. Mai 2026]
Am 7. Mai 2026 haben Rat und Parlament die politische Einigung erzielt. Die formelle Annahme steht noch aus, wird aber innerhalb weniger Wochen erwartet. Da es sich um eine Verordnung handelt, gilt sie nach Veröffentlichung direkt in allen Mitgliedstaaten -- ohne Umsetzung in nationales Recht.
Die neuen Fristen im Überblick
Der Omnibus verschiebt mehrere Fristen der KI-Verordnung. Die folgende Tabelle zeigt die ursprünglichen und die neuen Termine:
| Was | Alte Frist | Neue Frist (Omnibus) | Status |
|---|---|---|---|
| Verbote [Art. 5 KI-VO] | 2. Feb. 2025 | Unverändert | Gilt bereits |
| KI-Kompetenz [Art. 4 KI-VO] | 2. Feb. 2025 | Unverändert | Gilt bereits |
| GPAI-Pflichten [Art. 51-60 KI-VO] | 2. Aug. 2025 | Unverändert | Gilt bereits |
| Transparenz / Watermarking [Art. 50 KI-VO] | 2. Aug. 2026 | 2. Dez. 2026 | NEU |
| Regulatory Sandboxes [Art. 57 ff. KI-VO] | 2. Aug. 2026 | 2. Aug. 2027 | NEU |
| Hochrisiko Anhang III [Art. 6 Abs. 2 KI-VO] | 2. Aug. 2026 | 2. Dez. 2027 | NEU (+16 Monate) |
| Hochrisiko Anhang I (Produkte) [Art. 6 Abs. 1 KI-VO] | 2. Aug. 2027 | 2. Aug. 2028 | NEU |
[Art. 113 KI-VO -- Übergangsbestimmungen; Digital Omnibus on AI, Procedure 2025/0359(COD), politische Einigung im Trilog 07.05.2026 -- Annahme im Amtsblatt steht aus]
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Der Omnibus erweitert die Liste der verbotenen KI-Praktiken in Art. 5 KI-VO um einen neuen Tatbestand: die KI-gestützte Erzeugung nicht-einvernehmlicher intimer Bildaufnahmen, sogenannte Nudifier. [Art. 5 KI-VO, ergänzt durch Digital Omnibus]
Das bedeutet konkret: KI-Systeme, die auf Basis realer Fotos intime oder sexualisierte Bilder einer Person erzeugen -- ohne deren ausdrückliche Zustimmung -- werden nach Inkrafttreten des Digital Omnibus verboten sein. Dieses Verbot gab es in der ursprünglichen KI-Verordnung nicht. Es ist eine direkte Reaktion auf die zunehmende Verbreitung solcher Tools. Stand Mai 2026: Bis zur formalen Annahme + Veröffentlichung des Omnibus gilt das Verbot rechtlich noch nicht; Compliance-Frist nach Annahme: 02.12.2026.
Was bedeutet das für KMU?
Der Omnibus hat unterschiedliche Auswirkungen je nach Pflichtenkategorie. Hier die Einordnung für mittelständische Unternehmen:
Verbote und Schulungspflicht: Gelten JETZT
Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 5 (Verbote) sind seit dem 2. Februar 2025 in Kraft. Daran ändert der Omnibus nichts. Wenn Sie noch keine Schulungen für Ihre Mitarbeiter dokumentiert haben, verstoßen Sie bereits gegen die Verordnung. Das ist keine theoretische Gefahr -- die nationalen Aufsichtsbehörden nehmen ihre Arbeit auf. [Art. 4, Art. 5, Art. 113 Abs. 1 KI-VO]
Transparenzpflichten: Ab August 2026 — Watermarking ab Dezember 2026
Die allgemeinen Transparenzpflichten nach Art. 50 (Chatbot-Offenlegung, Deepfake-Kennzeichnung) gelten ab dem 2. August 2026 — daran ändert der Omnibus nichts. Nur die Watermarking-Compliance für Anbieter synthetischer Inhalte (Art. 50 Abs. 2) wurde auf den 2. Dezember 2026 verschoben. Wenn Sie Chatbots betreiben oder KI zur Kundenkommunikation einsetzen, müssen Ihre Prozesse bis August 2026 stehen. [Art. 50 KI-VO; Omnibus]
Hochrisiko: Mehr Zeit, aber jetzt anfangen
Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III wurden auf den 2. Dezember 2027 verschoben -- das sind 16 Monate mehr als ursprünglich geplant. Klingt nach viel. Ist es nicht. Risikomanagementsysteme, technische Dokumentation, Logging, Human Oversight und Grundrechte-Folgenabschätzungen (FRIA) sind komplex und brauchen Vorlauf. [Art. 6 Abs. 2, Art. 9-15, Art. 27 KI-VO; Omnibus]
Was Sie jetzt tun sollten
Vier konkrete Schritte, die Sie als KMU jetzt angehen sollten -- priorisiert nach Dringlichkeit:
1. KI-Inventar erstellen
Listen Sie alle KI-Systeme auf, die in Ihrem Unternehmen im Einsatz sind -- ob eingekauft, selbst entwickelt oder als Service genutzt. Ohne Inventar können Sie weder Risiken bewerten noch Pflichten zuordnen. Diese Pflicht ergibt sich implizit aus den Betreiberpflichten und ist Voraussetzung für alles Weitere. [Art. 26 KI-VO]
2. Schulungen dokumentieren
Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 gilt seit Februar 2025. Schulen Sie Geschäftsführung und alle Mitarbeiter, die KI-Systeme bedienen oder deren Einsatz verantworten. Dokumentieren Sie Datum, Teilnehmer und Inhalte. Eine formlose interne Schulung reicht -- aber sie muss nachweisbar sein. [Art. 4 KI-VO; ErwGr 20-21]
3. Transparenz-Prozesse aufbauen
Bis zum 2. August 2026 müssen die allgemeinen Transparenzpflichten umgesetzt sein: Chatbot-Offenlegung, Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, Deepfake-Hinweise. Für Watermarking (Art. 50 Abs. 2) gilt eine Frist bis 2. Dezember 2026 (Omnibus). Prüfen Sie, wo in Ihrem Unternehmen KI-Inhalte entstehen und an Kunden oder die Öffentlichkeit gelangen. Definieren Sie Kennzeichnungsstandards. [Art. 50 KI-VO; Omnibus]
4. Hochrisiko-Vorbereitung starten
Wenn Ihre KI-Systeme unter Anhang III fallen (z. B. HR-Recruiting, Kreditscoring, Zugangskontrollen), haben Sie bis Dezember 2027 Zeit. Nutzen Sie diese Zeit aktiv: Beginnen Sie mit der Risikoklassifizierung, bauen Sie ein Risikomanagementsystem auf und klären Sie die Zuständigkeiten intern. Die Anforderungen nach Art. 9-15 KI-VO sind umfangreich und erfordern technische und organisatorische Vorarbeit. [Art. 6 Abs. 2, Art. 9-15, Anhang III KI-VO; Omnibus]
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Der Digital Omnibus vom 7. Mai 2026 bringt eine wichtige Neuordnung der AI-Act-Fristen. Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III rücken auf Dezember 2027, die allgemeinen Transparenzpflichten bleiben bei August 2026 (Watermarking ab Dezember 2026), und die Produktpflichten nach Anhang I auf August 2028. Gleichzeitig wurden die Verbote um Nudification-KI erweitert.
Für KMU bedeutet das: Die Basispflichten -- Schulung, Verbote, KI-Inventar -- sind längst fällig. Die Transparenzfrist (Art. 50) greift in knapp drei Monaten. Und die zusätzliche Zeit bei Hochrisiko sollte nicht als Einladung zum Abwarten verstanden werden, sondern als Chance, die Vorbereitung sauber aufzusetzen.
Unternehmen, die jetzt strukturiert anfangen, werden die Fristen einhalten. Unternehmen, die warten, werden unter Zeitdruck schlechte Lösungen implementieren. Der Unterschied liegt nicht im Budget, sondern im Startpunkt.
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Stand: Mai 2026. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben beziehen sich auf die Verordnung (EU) 2024/1689 in der verabschiedeten Fassung sowie die politische Einigung zum Digital Omnibus vom 7. Mai 2026. Die formelle Annahme des Omnibus steht noch aus. Für spezifische Rechtsfragen konsultieren Sie einen auf KI-Recht spezialisierten Anwalt.
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