Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Ihr Tool ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 der EU KI-Verordnung ist — mit sofortiger Auswertung.
[Art. 3 Nr. 1 lit. a KI-VO + ErwGr 12]
[Art. 3 Nr. 1 lit. b KI-VO + ErwGr 12]
[Art. 3 Nr. 1 lit. c KI-VO + ErwGr 12]
[Art. 3 Nr. 1 lit. d KI-VO + ErwGr 12]
[Art. 3 Nr. 1 lit. e KI-VO + ErwGr 12]
Alle 5 Kriterien nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO sind erfüllt. Die EU KI-Verordnung gilt für dieses Tool.
Der nächste Schritt ist die Risikoklassifizierung: Ist Ihr Tool minimal, begrenzt oder hochriskant? Davon hängt ab, welche Dokumentations- und Compliance-Pflichten Sie erfüllen müssen. Die Frist für Hochrisiko-Systeme: 2. August 2026.
KI-Inventar, Risikoklassifizierung, Schulungsnachweis, KI-Richtlinie und mehr — fertige Vorlagen zum Ausfüllen.
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Mindestens ein Kriterium ist nicht erfüllt. Ihr Tool fällt voraussichtlich nicht unter die KI-Verordnung.
Keine direkten Pflichten nach der KI-VO. Empfehlung: Dokumentieren Sie diese Prüfung trotzdem — bei einer Kontrolle können Sie so nachweisen, dass Sie sich mit der Einstufung befasst haben. Prüfen Sie außerdem, ob andere Ihrer Tools KI-Systeme sind.
Den Check als druckbares PDF plus einen 25-Punkte Selbst-Audit per E-Mail erhalten — auch wenn Ihr Tool kein KI-System ist, nutzen Sie vielleicht andere Tools, die betroffen sind.