Digital Omnibus on AI: Status, Fristen & Handlungsempfehlung (Stand Juni 2026)

Veröffentlicht: 18. Mai 2026 Aktualisiert: 30. Juni 2026 Lesezeit: 6 Minuten
⚠️ Wichtiger Hinweis zum Rechtsstand: Der Digital Omnibus on AI wurde im Trilog am 7. Mai 2026 politisch beschlossen, vom EU-Parlament am 16. Juni 2026 (423:57:174) und vom Rat am 29. Juni 2026 final angenommen („final green light"). Es fehlt nur noch die Veröffentlichung im Amtsblatt (im Juli 2026 erwartet); das Inkrafttreten erfolgt am dritten Tag danach – also vor dem 02.08.2026. Bis zur Veröffentlichung gilt formal weiterhin die KI-Verordnung 2024/1689 in ihrer Originalfassung. Dieser Artikel zeigt beide Lesarten – Original und Omnibus – und gibt eine konkrete Handlungsempfehlung. Stand: 30. Juni 2026.

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Was ist der Digital Omnibus on AI?

Der Digital Omnibus on AI ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission (COM(2025)837) vom 19. November 2025 zur Vereinfachung und Anpassung der KI-Verordnung 2024/1689 (KI-VO bzw. AI Act). Die zentrale Idee: Da harmonisierte technische Standards (CEN/CENELEC) und EU-Leitlinien zu Art. 6 und Art. 50 zur ursprünglichen Frist 02.08.2026 nicht rechtzeitig vorliegen, sollen die Anwendungsfristen für Hochrisiko-KI-Systeme um bis zu 16 Monate verschoben werden – verknüpft mit der tatsächlichen Verfügbarkeit der notwendigen Tools. Eine Gesamtübersicht aller AI-Act-Pflichten bietet der EU-AI-Act-Leitfaden für KMU.

Am 7. Mai 2026 erzielten Parlament und Rat im Trilog eine vorläufige politische Einigung über Inhalt und Fristen. Die EU-Pressemitteilungen (Rat, EP) bestätigen die wesentlichen Änderungen. Das EU-Parlament nahm den Text am 16. Juni 2026 an; der Rat erteilte am 29. Juni 2026 die finale Zustimmung (Rat-Pressemitteilung „final green light"). Damit steht der Text final fest – es fehlt nur noch die Veröffentlichung im Amtsblatt.

Alle Frist-Änderungen im Überblick

Pflicht (KI-VO) Original (VO 2024/1689) Nach Digital Omnibus Status
Art. 4 KI-Kompetenz 02.02.2025 unverändert Gilt bereits
Art. 5 Verbote 02.02.2025 + Nudifier neu Gilt bereits (Nudifier nach Annahme)
Art. 99 Bußgelder 02.08.2025 unverändert Gilt bereits
Kap. V GPAI 02.08.2025 unverändert Gilt bereits
Art. 50 Transparenz 02.08.2026 02.08.2026 (Anwendung)
02.12.2026 (Watermarking)
+4 Monate (Watermarking)
AI Regulatory Sandboxes (Art. 57) 02.08.2026 02.08.2027 +12 Monate
Hochrisiko Anhang III (Art. 6 Abs. 2) 02.08.2026 02.12.2027 +16 Monate
Hochrisiko Anhang I (Art. 6 Abs. 1) 02.08.2027 02.08.2028 +12 Monate

Quelle: Art. 113 KI-VO 2024/1689 + Trilog-Einigung 07.05.2026 (Procedure 2025/0359(COD))

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Neues Verbot: Nudifier in Art. 5 KI-VO

Der Omnibus erweitert die Liste der verbotenen KI-Praktiken in Art. 5 KI-VO um einen neuen Tatbestand: KI-Systeme, die nicht-einvernehmliche intime oder sexualisierte Bildaufnahmen einer real existierenden Person erzeugen (sogenannte „Nudifier"). Das Verbot reagiert auf die zunehmende Verbreitung solcher Tools und schließt eine Schutzlücke der ursprünglichen KI-VO.

Was bedeutet das in der Praxis? Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen nach Inkrafttreten des Omnibus prüfen, ob ihre Systeme entsprechende Funktionen enthalten. Die Compliance-Frist ist der 2. Dezember 2026. Bei Verstoß: bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 3 KI-VO).

Erleichterungen für KMU und Mid-Caps

Der Omnibus weitet bestehende KMU-Sonderregeln auf Small Mid-Cap Enterprises (SMCs) aus – Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 150 Mio. EUR bzw. einer Bilanzsumme bis 129 Mio. EUR. Diese Unternehmen profitieren künftig von vereinfachten Dokumentationsanforderungen und gleichen Konformitätsbewertungs-Reduktionen wie KMU.

Zudem wird klargestellt: Bei Maschinen mit KI-Sicherheitskomponente reichen die Anforderungen aus der sektoralen Sicherheitsgesetzgebung – eine doppelte Compliance nach KI-VO und Maschinenverordnung ist nicht erforderlich.

Wo steht das Verfahren?

PhaseDatumStatus
Kommissionsvorschlag COM(2025)83719.11.2025✓ abgeschlossen
Rat: General Approach13.03.2026✓ abgeschlossen
EP-Bericht A10-0073/202618.03.2026✓ abgeschlossen (569:45:23)
Trilog – politische Einigung07.05.2026✓ abgeschlossen
EP-Plenum: Annahme des Omnibus-Texts16.06.2026✓ abgeschlossen (423:57:174)
Förmliche Annahme durch den Rat29.06.2026✓ abgeschlossen
Unterzeichnung + Veröffentlichung im AmtsblattJuli 2026 (erwartet, vor 02.08.2026)⏳ ausstehend

Procedure 2025/0359(COD) – Verfahrensverfolgung im Legislative Train.

Was KMU jetzt tun sollten

Drei Maßnahmen sind unabhängig vom Omnibus rechtssicher und sollten nicht verschoben werden:

  1. KI-Kompetenz dokumentieren (Art. 4 KI-VO) – gilt seit 02.02.2025. Sanktionen seit 02.08.2025 möglich. Schulungsnachweis mit Datum, Inhalt, Teilnehmern führen.
  2. KI-System-Inventar anlegen – Basis jeder Risikoeinordnung. Ohne Inventar kein verteidigbares Compliance-Bild im Behördenkontakt.
  3. Verbotene Praktiken nach Art. 5 prüfen – Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, biometrische Kategorisierung. Auch GPAI-Tools (ChatGPT, Copilot) auf solche Funktionen prüfen.

Hochrisiko-Pflichten (Art. 26 ff.) können in Vorbereitung sein, aber: bis der Omnibus formal in Kraft tritt, gilt die Originalfrist 02.08.2026. Wer die Vorbereitung allein auf Basis der Omnibus-Daten (02.12.2027) plant, riskiert im Worst-Case einen Compliance-Engpass von 16 Monaten, falls der Omnibus scheitert oder sich verzögert.

Empfehlung: Beide Fristen parallel planen. Pflichten-Roadmap auf Originalfrist 02.08.2026 ausrichten, Implementierung aber so flexibel halten, dass eine 16-Monats-Verlängerung sinnvoll genutzt werden kann.

Häufige Fragen

Ist der Digital Omnibus on AI schon in Kraft?

Noch nicht – aber der Text ist final beschlossen. Am 7. Mai 2026 wurde im Trilog eine politische Einigung erzielt; das EU-Parlament nahm den Text am 16. Juni 2026 an (423:57:174), der Rat erteilte am 29. Juni 2026 die finale Zustimmung. Es fehlt nur noch die Veröffentlichung im Amtsblatt (im Juli 2026 erwartet); das Inkrafttreten erfolgt am dritten Tag danach, also vor dem 02.08.2026. Bis zur Veröffentlichung gilt formal weiterhin die KI-Verordnung 2024/1689 in ihrer Originalfassung.

Welche Fristen verschiebt der Omnibus genau?

Hochrisiko-KI Anhang III von 02.08.2026 auf 02.12.2027 (+16 Monate). Anhang I von 02.08.2027 auf 02.08.2028 (+12 Monate). Watermarking-Compliance der Anbieter (Art. 50 Abs. 2) auf 02.12.2026. AI-Regulatory-Sandboxes auf 02.08.2027.

Bleibt Art. 4 KI-Kompetenz unverändert?

Ja. Die KI-Kompetenzpflicht gilt unverändert seit 02.02.2025. Auch Art. 5 (Verbote) bleibt seit 02.02.2025 in Kraft – ergänzt um das neue Nudifier-Verbot nach Inkrafttreten des Omnibus.

Was passiert, wenn der Omnibus scheitert?

Dann gelten die Originalfristen weiter: Hochrisiko Anhang III ab 02.08.2026, Anhang I ab 02.08.2027, Art. 50 ab 02.08.2026. Ein Scheitern ist nach der Trilog-Einigung unwahrscheinlich, aber rechtlich möglich. Deshalb: Planung auf Originalfrist absichern.

Was ist das Nudifier-Verbot?

Ein neues absolutes Verbot in Art. 5 KI-VO: KI-Systeme, die nicht-einvernehmliche intime oder sexualisierte Bildaufnahmen einer real existierenden Person erzeugen, sind nach Inkrafttreten des Omnibus EU-weit verboten. Compliance-Frist: 02.12.2026. Bei Verstoß: Bußgelder bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.

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Quellen & weitere Informationen

Wichtiger Hinweis: Authentisch sind nur im Amtsblatt der EU veröffentlichte Texte (Art. 297 AEUV). Dieser Artikel ist Recherche und Hilfestellung, keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand des Verfahrens vor Compliance-Entscheidungen.