Digital Omnibus on AI: Status, Fristen & Handlungsempfehlung (Mai 2026)

Veröffentlicht: 18. Mai 2026 Aktualisiert: 18. Mai 2026 Lesezeit: 6 Minuten
⚠️ Wichtiger Hinweis zum Rechtsstand: Der Digital Omnibus on AI wurde im Trilog am 7. Mai 2026 politisch beschlossen, ist aber noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Bis zur formalen Annahme + Veröffentlichung gilt formal die KI-Verordnung 2024/1689 in ihrer Originalfassung. Dieser Artikel zeigt beide Lesarten – Original und Omnibus – und gibt eine konkrete Handlungsempfehlung. Stand: Mai 2026.

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Was ist der Digital Omnibus on AI?

Der Digital Omnibus on AI ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission (COM(2025)837) vom 19. November 2025 zur Vereinfachung und Anpassung der KI-Verordnung 2024/1689 (KI-VO bzw. AI Act). Die zentrale Idee: Da harmonisierte technische Standards (CEN/CENELEC) und EU-Leitlinien zu Art. 6 und Art. 50 zur ursprünglichen Frist 02.08.2026 nicht rechtzeitig vorliegen, sollen die Anwendungsfristen für Hochrisiko-KI-Systeme um bis zu 16 Monate verschoben werden – verknüpft mit der tatsächlichen Verfügbarkeit der notwendigen Tools.

Am 7. Mai 2026 erzielten Parlament und Rat im Trilog eine vorläufige politische Einigung über Inhalt und Fristen. Die EU-Pressemitteilungen (Rat, EP) bestätigen die wesentlichen Änderungen.

Alle Frist-Änderungen im Überblick

Pflicht (KI-VO) Original (VO 2024/1689) Nach Digital Omnibus Status
Art. 4 KI-Kompetenz 02.02.2025 unverändert Gilt bereits
Art. 5 Verbote 02.02.2025 + Nudifier neu Gilt bereits (Nudifier nach Annahme)
Art. 99 Bußgelder 02.08.2025 unverändert Gilt bereits
Kap. V GPAI 02.08.2025 unverändert Gilt bereits
Art. 50 Transparenz 02.08.2026 02.08.2026 (Anwendung)
02.12.2026 (Watermarking)
+4 Monate (Watermarking)
AI Regulatory Sandboxes (Art. 57) 02.08.2026 02.08.2027 +12 Monate
Hochrisiko Anhang III (Art. 6 Abs. 2) 02.08.2026 02.12.2027 +16 Monate
Hochrisiko Anhang I (Art. 6 Abs. 1) 02.08.2027 02.08.2028 +12 Monate

Quelle: Art. 113 KI-VO 2024/1689 + Trilog-Einigung 07.05.2026 (Procedure 2025/0359(COD))

Neues Verbot: Nudifier in Art. 5 KI-VO

Der Omnibus erweitert die Liste der verbotenen KI-Praktiken in Art. 5 KI-VO um einen neuen Tatbestand: KI-Systeme, die nicht-einvernehmliche intime oder sexualisierte Bildaufnahmen einer real existierenden Person erzeugen (sogenannte „Nudifier"). Das Verbot reagiert auf die zunehmende Verbreitung solcher Tools und schließt eine Schutzlücke der ursprünglichen KI-VO.

Was bedeutet das in der Praxis? Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen nach Inkrafttreten des Omnibus prüfen, ob ihre Systeme entsprechende Funktionen enthalten. Die Compliance-Frist ist der 2. Dezember 2026. Bei Verstoß: bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 3 KI-VO).

Erleichterungen für KMU und Mid-Caps

Der Omnibus weitet bestehende KMU-Sonderregeln auf Small Mid-Cap Enterprises (SMCs) aus – Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 150 Mio. EUR bzw. einer Bilanzsumme bis 129 Mio. EUR. Diese Unternehmen profitieren künftig von vereinfachten Dokumentationsanforderungen und gleichen Konformitätsbewertungs-Reduktionen wie KMU.

Zudem wird klargestellt: Bei Maschinen mit KI-Sicherheitskomponente reichen die Anforderungen aus der sektoralen Sicherheitsgesetzgebung – eine doppelte Compliance nach KI-VO und Maschinenverordnung ist nicht erforderlich.

Wo steht das Verfahren?

PhaseDatumStatus
Kommissionsvorschlag COM(2025)83719.11.2025✓ abgeschlossen
Rat: General Approach13.03.2026✓ abgeschlossen
EP-Bericht A10-0073/202618.03.2026✓ abgeschlossen (569:45:23)
Trilog – politische Einigung07.05.2026✓ abgeschlossen
Formelle Annahme durch EP + RatQ2/Q3 2026 (geplant)⏳ ausstehend
Veröffentlichung im AmtsblattVor 02.08.2026 (Ziel)⏳ ausstehend

Procedure 2025/0359(COD) – Verfahrensverfolgung im Legislative Train.

Was KMU jetzt tun sollten

Drei Maßnahmen sind unabhängig vom Omnibus rechtssicher und sollten nicht verschoben werden:

  1. KI-Kompetenz dokumentieren (Art. 4 KI-VO) – gilt seit 02.02.2025. Sanktionen seit 02.08.2025 möglich. Schulungsnachweis mit Datum, Inhalt, Teilnehmern führen.
  2. KI-System-Inventar anlegen – Basis jeder Risikoeinordnung. Ohne Inventar kein verteidigbares Compliance-Bild im Behördenkontakt.
  3. Verbotene Praktiken nach Art. 5 prüfen – Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, biometrische Kategorisierung. Auch GPAI-Tools (ChatGPT, Copilot) auf solche Funktionen prüfen.

Hochrisiko-Pflichten (Art. 26 ff.) können in Vorbereitung sein, aber: bis der Omnibus formal in Kraft tritt, gilt die Originalfrist 02.08.2026. Wer die Vorbereitung allein auf Basis der Omnibus-Daten (02.12.2027) plant, riskiert im Worst-Case einen Compliance-Engpass von 16 Monaten, falls der Omnibus scheitert oder sich verzögert.

Empfehlung: Beide Fristen parallel planen. Pflichten-Roadmap auf Originalfrist 02.08.2026 ausrichten, Implementierung aber so flexibel halten, dass eine 16-Monats-Verlängerung sinnvoll genutzt werden kann.

Häufige Fragen

Ist der Digital Omnibus on AI schon in Kraft?

Nein. Stand Mai 2026 wurde am 7. Mai 2026 eine politische Einigung im Trilog zwischen EU-Parlament und Rat erzielt. Der Rechtsakt ist noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Bis zur formalen Annahme gilt die KI-Verordnung 2024/1689 in ihrer Originalfassung.

Welche Fristen verschiebt der Omnibus genau?

Hochrisiko-KI Anhang III von 02.08.2026 auf 02.12.2027 (+16 Monate). Anhang I von 02.08.2027 auf 02.08.2028 (+12 Monate). Watermarking-Compliance der Anbieter (Art. 50 Abs. 2) auf 02.12.2026. AI-Regulatory-Sandboxes auf 02.08.2027.

Bleibt Art. 4 KI-Kompetenz unverändert?

Ja. Die KI-Kompetenzpflicht gilt unverändert seit 02.02.2025. Auch Art. 5 (Verbote) bleibt seit 02.02.2025 in Kraft – ergänzt um das neue Nudifier-Verbot nach Inkrafttreten des Omnibus.

Was passiert, wenn der Omnibus scheitert?

Dann gelten die Originalfristen weiter: Hochrisiko Anhang III ab 02.08.2026, Anhang I ab 02.08.2027, Art. 50 ab 02.08.2026. Ein Scheitern ist nach der Trilog-Einigung unwahrscheinlich, aber rechtlich möglich. Deshalb: Planung auf Originalfrist absichern.

Was ist das Nudifier-Verbot?

Ein neues absolutes Verbot in Art. 5 KI-VO: KI-Systeme, die nicht-einvernehmliche intime oder sexualisierte Bildaufnahmen einer real existierenden Person erzeugen, sind nach Inkrafttreten des Omnibus EU-weit verboten. Compliance-Frist: 02.12.2026. Bei Verstoß: Bußgelder bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.

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Quellen & weitere Informationen

Wichtiger Hinweis: Authentisch sind nur im Amtsblatt der EU veröffentlichte Texte (Art. 297 AEUV). Dieser Artikel ist Recherche und Hilfestellung, keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand des Verfahrens vor Compliance-Entscheidungen.