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Kostenlosen Selbst-Audit starten →Der Digital Omnibus on AI ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission (COM(2025)837) vom 19. November 2025 zur Vereinfachung und Anpassung der KI-Verordnung 2024/1689 (KI-VO bzw. AI Act). Die zentrale Idee: Da harmonisierte technische Standards (CEN/CENELEC) und EU-Leitlinien zu Art. 6 und Art. 50 zur ursprünglichen Frist 02.08.2026 nicht rechtzeitig vorliegen, sollen die Anwendungsfristen für Hochrisiko-KI-Systeme um bis zu 16 Monate verschoben werden – verknüpft mit der tatsächlichen Verfügbarkeit der notwendigen Tools.
Am 7. Mai 2026 erzielten Parlament und Rat im Trilog eine vorläufige politische Einigung über Inhalt und Fristen. Die EU-Pressemitteilungen (Rat, EP) bestätigen die wesentlichen Änderungen.
| Pflicht (KI-VO) | Original (VO 2024/1689) | Nach Digital Omnibus | Status |
|---|---|---|---|
| Art. 4 KI-Kompetenz | 02.02.2025 | unverändert | Gilt bereits |
| Art. 5 Verbote | 02.02.2025 | + Nudifier neu | Gilt bereits (Nudifier nach Annahme) |
| Art. 99 Bußgelder | 02.08.2025 | unverändert | Gilt bereits |
| Kap. V GPAI | 02.08.2025 | unverändert | Gilt bereits |
| Art. 50 Transparenz | 02.08.2026 | 02.08.2026 (Anwendung) 02.12.2026 (Watermarking) |
+4 Monate (Watermarking) |
| AI Regulatory Sandboxes (Art. 57) | 02.08.2026 | 02.08.2027 | +12 Monate |
| Hochrisiko Anhang III (Art. 6 Abs. 2) | 02.08.2026 | 02.12.2027 | +16 Monate |
| Hochrisiko Anhang I (Art. 6 Abs. 1) | 02.08.2027 | 02.08.2028 | +12 Monate |
Quelle: Art. 113 KI-VO 2024/1689 + Trilog-Einigung 07.05.2026 (Procedure 2025/0359(COD))
Der Omnibus erweitert die Liste der verbotenen KI-Praktiken in Art. 5 KI-VO um einen neuen Tatbestand: KI-Systeme, die nicht-einvernehmliche intime oder sexualisierte Bildaufnahmen einer real existierenden Person erzeugen (sogenannte „Nudifier"). Das Verbot reagiert auf die zunehmende Verbreitung solcher Tools und schließt eine Schutzlücke der ursprünglichen KI-VO.
Der Omnibus weitet bestehende KMU-Sonderregeln auf Small Mid-Cap Enterprises (SMCs) aus – Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 150 Mio. EUR bzw. einer Bilanzsumme bis 129 Mio. EUR. Diese Unternehmen profitieren künftig von vereinfachten Dokumentationsanforderungen und gleichen Konformitätsbewertungs-Reduktionen wie KMU.
Zudem wird klargestellt: Bei Maschinen mit KI-Sicherheitskomponente reichen die Anforderungen aus der sektoralen Sicherheitsgesetzgebung – eine doppelte Compliance nach KI-VO und Maschinenverordnung ist nicht erforderlich.
| Phase | Datum | Status |
|---|---|---|
| Kommissionsvorschlag COM(2025)837 | 19.11.2025 | ✓ abgeschlossen |
| Rat: General Approach | 13.03.2026 | ✓ abgeschlossen |
| EP-Bericht A10-0073/2026 | 18.03.2026 | ✓ abgeschlossen (569:45:23) |
| Trilog – politische Einigung | 07.05.2026 | ✓ abgeschlossen |
| Formelle Annahme durch EP + Rat | Q2/Q3 2026 (geplant) | ⏳ ausstehend |
| Veröffentlichung im Amtsblatt | Vor 02.08.2026 (Ziel) | ⏳ ausstehend |
Procedure 2025/0359(COD) – Verfahrensverfolgung im Legislative Train.
Drei Maßnahmen sind unabhängig vom Omnibus rechtssicher und sollten nicht verschoben werden:
Hochrisiko-Pflichten (Art. 26 ff.) können in Vorbereitung sein, aber: bis der Omnibus formal in Kraft tritt, gilt die Originalfrist 02.08.2026. Wer die Vorbereitung allein auf Basis der Omnibus-Daten (02.12.2027) plant, riskiert im Worst-Case einen Compliance-Engpass von 16 Monaten, falls der Omnibus scheitert oder sich verzögert.
Empfehlung: Beide Fristen parallel planen. Pflichten-Roadmap auf Originalfrist 02.08.2026 ausrichten, Implementierung aber so flexibel halten, dass eine 16-Monats-Verlängerung sinnvoll genutzt werden kann.
Nein. Stand Mai 2026 wurde am 7. Mai 2026 eine politische Einigung im Trilog zwischen EU-Parlament und Rat erzielt. Der Rechtsakt ist noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Bis zur formalen Annahme gilt die KI-Verordnung 2024/1689 in ihrer Originalfassung.
Hochrisiko-KI Anhang III von 02.08.2026 auf 02.12.2027 (+16 Monate). Anhang I von 02.08.2027 auf 02.08.2028 (+12 Monate). Watermarking-Compliance der Anbieter (Art. 50 Abs. 2) auf 02.12.2026. AI-Regulatory-Sandboxes auf 02.08.2027.
Ja. Die KI-Kompetenzpflicht gilt unverändert seit 02.02.2025. Auch Art. 5 (Verbote) bleibt seit 02.02.2025 in Kraft – ergänzt um das neue Nudifier-Verbot nach Inkrafttreten des Omnibus.
Dann gelten die Originalfristen weiter: Hochrisiko Anhang III ab 02.08.2026, Anhang I ab 02.08.2027, Art. 50 ab 02.08.2026. Ein Scheitern ist nach der Trilog-Einigung unwahrscheinlich, aber rechtlich möglich. Deshalb: Planung auf Originalfrist absichern.
Ein neues absolutes Verbot in Art. 5 KI-VO: KI-Systeme, die nicht-einvernehmliche intime oder sexualisierte Bildaufnahmen einer real existierenden Person erzeugen, sind nach Inkrafttreten des Omnibus EU-weit verboten. Compliance-Frist: 02.12.2026. Bei Verstoß: Bußgelder bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Sofort einsatzbereite Word-, Excel- und PowerPoint-Vorlagen für Art. 4 Schulung, KI-Inventar, Risikoklassifizierung und FRIA. Beide Frist-Lesarten (Original + Omnibus) klar gekennzeichnet.
Zum Starter Kit →Wichtiger Hinweis: Authentisch sind nur im Amtsblatt der EU veröffentlichte Texte (Art. 297 AEUV). Dieser Artikel ist Recherche und Hilfestellung, keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand des Verfahrens vor Compliance-Entscheidungen.