AI Act für Arztpraxen: Compliance-Kit mit Hochrisiko-Checkliste

Ihr KI-System unterstützt Diagnostik oder Triage? Dann fallen Sie unter die Hochrisiko-Kategorie der KI-Verordnung. Unser Kit liefert alle Dokumente, die Sie als Arztpraxis dafür brauchen.

Was auf Arztpraxen zukommt

Die Risiken sind real:

Das AI Act Starter Kit für Ihre Praxis

Das AI Act Starter Kit enthält genau die Dokumente, die Sie als Arztpraxis brauchen:

Fristen für Arztpraxen

Art. 4 KI-VO (KI-Kompetenz): Bereits in Kraft seit 02.02.2025

Art. 5 (verbotene Praktiken): In Kraft seit 02.02.2025

Hochrisiko-Pflichten (Anhang I, MDR-Produkte): Formal ab 02.08.2027; voraussichtlich 02.08.2028 (Digital Omnibus, Amtsblatt steht aus)

Alle übrigen Hochrisiko-Systeme (Anhang III): Formal ab 02.08.2026; voraussichtlich 02.12.2027 (Digital Omnibus, Amtsblatt steht aus)

Wenn Ihr KI-System als Medizinprodukt zertifiziert ist (Anhang I), greift formal die Frist 02.08.2027 (Omnibus: 02.08.2028). Für Anhang-III-Systeme: formal 02.08.2026, voraussichtlich 02.12.2027 (Omnibus). Falls der Omnibus scheitert, gelten die Originalfristen.

Jetzt Compliance sicherstellen

Alle Dokumente, die Ihre Arztpraxis für den AI Act braucht. Sofort einsatzbereit, praxistauglich aufbereitet.

Zum Compliance Kit -- ab 149 EUR

Von einem TÜV-NORD-zertifizierten Datenschutzbeauftragten entwickelt.

Häufige Fragen: AI Act und Arztpraxen

Gilt der AI Act auch, wenn ich KI nur zur Terminplanung nutze?

Ja, Art. 4 KI-VO (KI-Kompetenz) gilt für jeden Einsatz eines KI-Systems -- auch für risikoarme Anwendungen wie Terminplanung. Die strengeren Hochrisiko-Pflichten greifen jedoch nur, wenn Ihr System Diagnostik, Triage oder Behandlungsentscheidungen beeinflusst.

Bin ich als Arztpraxis "Betreiber" im Sinne der KI-VO?

Ja. Wer ein KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt, ist Betreiber nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO. Das gilt unabhängig davon, ob Sie das System selbst entwickelt haben. Die Pflichten nach Art. 26 liegen bei Ihnen.

Was passiert, wenn mein Softwareanbieter keine AI-Act-Konformität nachweist?

Dann dürfen Sie das System nach Art. 26 Abs. 5 KI-VO nicht einsetzen. Das Starter Kit enthält eine Checkliste, mit der Sie beim Anbieter die nötigen Nachweise einfordern können.

Weiterführende Artikel