AI Act für Arztpraxen: Compliance-Kit mit Hochrisiko-Checkliste

Ihr KI-System unterstützt Diagnostik oder Triage? Dann fallen Sie unter die Hochrisiko-Kategorie der KI-Verordnung. Unser Kit liefert alle Dokumente, die Sie als Arztpraxis dafür brauchen.

Was auf Arztpraxen zukommt

Die Risiken sind real:

Das AI Act Compliance Kit für Ihre Praxis

Das AI Act Compliance Kit enthält genau die Dokumente, die Sie als Arztpraxis brauchen:

Fristen für Arztpraxen

Art. 4 KI-VO (KI-Kompetenz): Bereits in Kraft seit 02.02.2025

Art. 5 (verbotene Praktiken): In Kraft seit 02.02.2025

Hochrisiko-Pflichten (Anhang I, MDR-Produkte): ab 02.08.2028 (Digital Omnibus, VO (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026; ursprünglich 02.08.2027)

Alle übrigen Hochrisiko-Systeme (Anhang III): ab 02.12.2027 (Digital Omnibus, VO (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026; ursprünglich 02.08.2026)

Wenn Ihr KI-System als Medizinprodukt zertifiziert ist (Anhang I), gilt die Frist 02.08.2028; für Anhang-III-Systeme der 02.12.2027. Beide Daten sind seit dem 27.07.2026 geltendes Recht (VO (EU) 2026/1744). Achtung: KI-gestützte Medizinprodukte unterliegen weiterhin sowohl der MDR als auch der KI-VO – der Omnibus bringt hier keine Entlastung.

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Alle Dokumente, die Ihre Arztpraxis für den AI Act braucht. Sofort einsatzbereit, praxistauglich aufbereitet.

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Häufige Fragen: AI Act und Arztpraxen

Gilt der AI Act auch, wenn ich KI nur zur Terminplanung nutze?

Ja, Art. 4 KI-VO (KI-Kompetenz) gilt für jeden Einsatz eines KI-Systems -- auch für risikoarme Anwendungen wie Terminplanung. Die strengeren Hochrisiko-Pflichten greifen jedoch nur, wenn Ihr System Diagnostik, Triage oder Behandlungsentscheidungen beeinflusst.

Bin ich als Arztpraxis "Betreiber" im Sinne der KI-VO?

Ja. Wer ein KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt, ist Betreiber nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO. Das gilt unabhängig davon, ob Sie das System selbst entwickelt haben. Die Pflichten nach Art. 26 liegen bei Ihnen.

Was passiert, wenn mein Softwareanbieter keine AI-Act-Konformität nachweist?

Dann dürfen Sie das System nach Art. 26 Abs. 5 KI-VO nicht einsetzen. Das Starter Kit enthält eine Checkliste, mit der Sie beim Anbieter die nötigen Nachweise einfordern können.

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