AI Act Faktenblatt 2026

Alle wichtigen Fristen, Pflichten und Bußgelder der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689), kompakt, mit Quellen, aktualisiert für Juli 2026 inkl. Digital Omnibus on AI.

Veröffentlicht: 19. Mai 2026 Quellen: EUR-Lex CELEX 32024R1689 + 52025PC0837 Autor: Timo Korte (TÜV-NORD DSB)
⚠️ Rechtsstand-Hinweis: Die KI-Verordnung gilt seit dem 27.07.2026 in der durch den Digital Omnibus geänderten Fassung. Der Digital Omnibus on AI wurde am 24. Juli 2026 als Verordnung (EU) 2026/1744 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Diese Seite zeigt die geltenden Fristen und zum Vergleich die Originalfristen der VO 2024/1689. Quelle: EUR-Lex, VO (EU) 2026/1744.

Alle Fristen kompakt

Inkrafttreten der Verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten.

Quelle: Art. 113 Satz 1 KI-VO
Art. 4 KI-Kompetenzpflicht, seit 2. Februar 2025

Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO gilt seit dem 2. Februar 2025 für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen.

Quelle: Art. 113(a) i.V.m. Kap. I + II KI-VO
Art. 5 Verbote, seit 2. Februar 2025

Die in Art. 5 KI-VO aufgelisteten verbotenen KI-Praktiken gelten seit dem 2. Februar 2025 EU-weit und unmittelbar.

Quelle: Art. 113(a) i.V.m. Kap. II KI-VO
Art. 99 Bußgelder, seit 2. August 2025

Die Sanktionen nach Art. 99 KI-VO sind seit dem 2. August 2025 anwendbar.

Quelle: Art. 113(b) KI-VO
PflichtOriginal (VO 2024/1689)Nach Digital Omnibus
Art. 4 KI-Kompetenz02.02.2025unverändert
Art. 5 Verbote02.02.2025unverändert; neue Tatbestände (Nudifier, Art. 5 Abs. 1 lit. ba/bb) ab 02.12.2026
Art. 99 Bußgelder02.08.2025unverändert
Kap. V GPAI02.08.2025unverändert
Art. 50 Transparenz (Anwendung)02.08.2026unverändert
Art. 50 Abs. 2 Watermarking (Anbieter)02.08.202602.08.2026 – Übergangsfrist bis 02.12.2026 nur für generative Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden (Art. 111 Abs. 4)
AI Regulatory Sandboxes (Art. 57)02.08.202602.08.2027
Hochrisiko Anhang III (Art. 6 Abs. 2)02.08.202602.12.2027
Hochrisiko Anhang I (Art. 6 Abs. 1)02.08.202702.08.2028

Bußgelder nach Art. 99 KI-VO

Stufe 1: Verstoß gegen Art. 5 (Verbote)

Bei Verstoß gegen die in Art. 5 KI-VO genannten verbotenen KI-Praktiken drohen Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – der jeweils höhere Betrag.

Quelle: Art. 99 Abs. 3 KI-VO
Stufe 2: Verstoß gegen Pflichten der Operatoren

Bei Verstoß gegen Pflichten nach Art. 16, 22, 23, 24, 26 oder 50 KI-VO drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – der jeweils höhere Betrag.

Quelle: Art. 99 Abs. 4 KI-VO
Stufe 3: Falschangaben gegenüber Behörden

Wer Behörden oder benannten Stellen falsche, unvollständige oder irreführende Informationen liefert, riskiert Bußgelder bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent des Jahresumsatzes – der jeweils höhere Betrag.

Quelle: Art. 99 Abs. 5 KI-VO
KMU-Sonderregel: niedrigerer statt reduzierter Betrag

Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt nach Art. 99 Abs. 6 KI-VO der jeweils niedrigere der beiden Beträge – also entweder Festbetrag oder Prozentsatz, je nachdem welcher Wert kleiner ist. Dies unterscheidet die KI-VO von der DSGVO.

Quelle: Art. 99 Abs. 6 KI-VO

Rollen nach AI Act: Anbieter vs. Betreiber

Anbieter (Provider)

Anbieter nach Art. 3 Nr. 3 KI-VO ist, wer ein KI-System oder GPAI-Modell entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder Marke in Verkehr bringt – unabhängig davon, ob entgeltlich oder unentgeltlich.

Quelle: Art. 3 Nr. 3 KI-VO
Betreiber (Deployer)

Betreiber nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO ist, wer ein KI-System unter eigener Autorität einsetzt – ausgenommen die rein persönliche, nicht-professionelle Nutzung. Die meisten KMU sind Betreiber.

Quelle: Art. 3 Nr. 4 KI-VO
Doppelrolle: Wann wird ein Betreiber zum Anbieter?

Nach Art. 25 KI-VO wird ein Betreiber zum Anbieter, wenn er ein KI-System unter eigener Marke vertreibt, wesentliche Änderungen an einem Hochrisiko-System vornimmt oder die Zweckbestimmung eines KI-Systems so verändert, dass es zum Hochrisiko-System wird.

Quelle: Art. 25 Abs. 1 KI-VO

Risikoklassen nach Art. 6 KI-VO

KlasseBeispielePflichten
VerbotenSocial Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Echtzeit-Biometrie (Strafverfolgung)Komplettverbot (Art. 5)
HochrisikoAnnex III: Biometrie, Kreditscoring, Personalauswahl, kritische Infrastruktur, Bildung, Strafverfolgung, Migration, JustizRisikomanagement, Doku, Logging, Aufsicht, FRIA (Art. 9-15, 26, 27)
BegrenztChatbots, Deepfakes, emotionserkennende oder biometrisch kategorisierende SystemeTransparenzpflichten (Art. 50)
MinimalSpamfilter, KI in Videospielen, Empfehlungssysteme ohne DiskriminierungsrisikoFreiwillige Codes of Conduct

Pflichten nach Artikel: Betreiber-Quick-Reference

Art. 26 Abs. 1: Verwendung gemäß Bedienungsanleitung

Betreiber müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, damit Hochrisiko-KI-Systeme gemäß den beiliegenden Anweisungen verwendet werden.

Art. 26 Abs. 2: Menschliche Aufsicht

Betreiber müssen die menschliche Aufsicht natürlichen Personen mit notwendiger Kompetenz, Schulung und Autorität übertragen. Die häufige Verwechslung mit Abs. 1 ist ein verbreiteter Fehler in Compliance-Vorlagen.

Art. 26 Abs. 5: Überwachung + Vorfallmeldung

Betreiber müssen den Betrieb des Hochrisiko-Systems überwachen und schwere Vorfälle unverzüglich an Anbieter und Marktüberwachungsbehörde melden.

Art. 26 Abs. 6: Logs aufbewahren, mindestens 6 Monate

Betreiber müssen automatisch generierte Logs des Hochrisiko-KI-Systems mindestens sechs Monate aufbewahren, soweit diese Logs unter ihrer Kontrolle stehen.

Quelle: Art. 26 Abs. 6 KI-VO
Art. 26 Abs. 7: Information der Beschäftigten

Vor Inbetriebnahme eines Hochrisiko-Systems am Arbeitsplatz müssen Betreiber Beschäftigtenvertretungen und betroffene Beschäftigte informieren.

Art. 27: FRIA: Grundrechte-Folgenabschätzung

FRIA-Pflicht trifft nur öffentliche Stellen und private Anbieter öffentlicher Dienste sowie alle Betreiber von Hochrisiko-Systemen nach Annex III Nr. 5(b) und (c), also Kreditwürdigkeitsprüfung und Risikobewertung in Lebens-/Krankenversicherung.

Verbotene Praktiken (Art. 5 KI-VO)

Digital Omnibus on AI: Status Juli 2026

PhaseDatumStatus
Kommissionsvorschlag COM(2025)83719.11.2025✓ abgeschlossen
Rat: General Approach13.03.2026✓ abgeschlossen
EP-Bericht A10-0073/202618.03.2026✓ abgeschlossen
Trilog, politische Einigung07.05.2026✓ abgeschlossen
Förmliche Annahme durch den Rat29.06.2026✓ abgeschlossen
Veröffentlichung im Amtsblatt (VO (EU) 2026/1744)24.07.2026✓ abgeschlossen
Inkrafttreten27.07.2026✓ in Kraft

Ausführlicher Status-Artikel: Digital Omnibus on AI: Status, Fristen & Handlungsempfehlung

AI Act Compliance Kit für KMU

Alle hier genannten Pflichten sind im Kit als sofort einsetzbare Word-, Excel- und PowerPoint-Vorlagen umgesetzt – auf dem Stand der geänderten KI-VO nach VO (EU) 2026/1744.

Zum Starter Kit →

Quellen & weiterführende Informationen

Verwandte Seiten

Wichtig: Authentisch sind nur im Amtsblatt der EU veröffentlichte Texte (Art. 297 AEUV). Dieses Faktenblatt ist Recherche, keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand des Verfahrens vor Compliance-Entscheidungen.