AI Act Faktenblatt 2026

Alle wichtigen Fristen, Pflichten und Bußgelder der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) — kompakt, mit Quellen, aktualisiert für Mai 2026 inkl. Digital Omnibus on AI.

Veröffentlicht: 19. Mai 2026 Quellen: EUR-Lex CELEX 32024R1689 + 52025PC0837 Autor: Timo Korte (TÜV-NORD DSB)
⚠️ Rechtsstand-Hinweis: Die Originalfristen aus Verordnung (EU) 2024/1689 sind formal weiter in Kraft. Der Digital Omnibus on AI wurde im Trilog am 7. Mai 2026 politisch beschlossen, ist aber noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Diese Seite zeigt beide Lesarten. Quelle: EP Legislative Train.

Alle Fristen kompakt

Inkrafttreten der Verordnung

Die Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten.

Quelle: Art. 113 Satz 1 KI-VO
Art. 4 KI-Kompetenzpflicht — seit 2. Februar 2025

Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VO gilt seit dem 2. Februar 2025 für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen.

Quelle: Art. 113(a) i.V.m. Kap. I + II KI-VO
Art. 5 Verbote — seit 2. Februar 2025

Die in Art. 5 KI-VO aufgelisteten verbotenen KI-Praktiken gelten seit dem 2. Februar 2025 EU-weit und unmittelbar.

Quelle: Art. 113(a) i.V.m. Kap. II KI-VO
Art. 99 Bußgelder — seit 2. August 2025

Die Sanktionen nach Art. 99 KI-VO sind seit dem 2. August 2025 anwendbar.

Quelle: Art. 113(b) KI-VO
PflichtOriginal (VO 2024/1689)Nach Digital Omnibus
Art. 4 KI-Kompetenz02.02.2025unverändert
Art. 5 Verbote02.02.2025+ Nudifier neu
Art. 99 Bußgelder02.08.2025unverändert
Kap. V GPAI02.08.2025unverändert
Art. 50 Transparenz (Anwendung)02.08.2026unverändert
Art. 50 Watermarking (Anbieter)02.08.202602.12.2026
AI Regulatory Sandboxes (Art. 57)02.08.202602.08.2027
Hochrisiko Anhang III (Art. 6 Abs. 2)02.08.202602.12.2027
Hochrisiko Anhang I (Art. 6 Abs. 1)02.08.202702.08.2028

Bußgelder nach Art. 99 KI-VO

Stufe 1: Verstoß gegen Art. 5 (Verbote)

Bei Verstoß gegen die in Art. 5 KI-VO genannten verbotenen KI-Praktiken drohen Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – der jeweils höhere Betrag.

Quelle: Art. 99 Abs. 3 KI-VO
Stufe 2: Verstoß gegen Pflichten der Operatoren

Bei Verstoß gegen Pflichten nach Art. 16, 22, 23, 24, 26 oder 50 KI-VO drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – der jeweils höhere Betrag.

Quelle: Art. 99 Abs. 4 KI-VO
Stufe 3: Falschangaben gegenüber Behörden

Wer Behörden oder benannten Stellen falsche, unvollständige oder irreführende Informationen liefert, riskiert Bußgelder bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent des Jahresumsatzes – der jeweils höhere Betrag.

Quelle: Art. 99 Abs. 5 KI-VO
KMU-Sonderregel: niedrigerer statt reduzierter Betrag

Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt nach Art. 99 Abs. 6 KI-VO der jeweils niedrigere der beiden Beträge – also entweder Festbetrag oder Prozentsatz, je nachdem welcher Wert kleiner ist. Dies unterscheidet die KI-VO von der DSGVO.

Quelle: Art. 99 Abs. 6 KI-VO

Rollen nach AI Act: Anbieter vs. Betreiber

Anbieter (Provider)

Anbieter nach Art. 3 Nr. 3 KI-VO ist, wer ein KI-System oder GPAI-Modell entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder Marke in Verkehr bringt – unabhängig davon, ob entgeltlich oder unentgeltlich.

Quelle: Art. 3 Nr. 3 KI-VO
Betreiber (Deployer)

Betreiber nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO ist, wer ein KI-System unter eigener Autorität einsetzt – ausgenommen die rein persönliche, nicht-professionelle Nutzung. Die meisten KMU sind Betreiber.

Quelle: Art. 3 Nr. 4 KI-VO
Doppelrolle: Wann wird ein Betreiber zum Anbieter?

Nach Art. 25 KI-VO wird ein Betreiber zum Anbieter, wenn er ein KI-System unter eigener Marke vertreibt, wesentliche Änderungen an einem Hochrisiko-System vornimmt oder die Zweckbestimmung eines KI-Systems so verändert, dass es zum Hochrisiko-System wird.

Quelle: Art. 25 Abs. 1 KI-VO

Risikoklassen nach Art. 6 KI-VO

KlasseBeispielePflichten
VerbotenSocial Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Echtzeit-Biometrie (Strafverfolgung)Komplettverbot (Art. 5)
HochrisikoAnnex III: Biometrie, Kreditscoring, Personalauswahl, kritische Infrastruktur, Bildung, Strafverfolgung, Migration, JustizRisikomanagement, Doku, Logging, Aufsicht, FRIA (Art. 9-15, 26, 27)
BegrenztChatbots, Deepfakes, emotionserkennende oder biometrisch kategorisierende SystemeTransparenzpflichten (Art. 50)
MinimalSpamfilter, KI in Videospielen, Empfehlungssysteme ohne DiskriminierungsrisikoFreiwillige Codes of Conduct

Pflichten nach Artikel — Betreiber-Quick-Reference

Art. 26 Abs. 1: Verwendung gemäß Bedienungsanleitung

Betreiber müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, damit Hochrisiko-KI-Systeme gemäß den beiliegenden Anweisungen verwendet werden.

Art. 26 Abs. 2: Menschliche Aufsicht

Betreiber müssen die menschliche Aufsicht natürlichen Personen mit notwendiger Kompetenz, Schulung und Autorität übertragen. Die häufige Verwechslung mit Abs. 1 ist ein verbreiteter Fehler in Compliance-Vorlagen.

Art. 26 Abs. 5: Überwachung + Vorfallmeldung

Betreiber müssen den Betrieb des Hochrisiko-Systems überwachen und schwere Vorfälle unverzüglich an Anbieter und Marktüberwachungsbehörde melden.

Art. 26 Abs. 6: Logs aufbewahren — mindestens 6 Monate

Betreiber müssen automatisch generierte Logs des Hochrisiko-KI-Systems mindestens sechs Monate aufbewahren, soweit diese Logs unter ihrer Kontrolle stehen.

Quelle: Art. 26 Abs. 6 KI-VO
Art. 26 Abs. 7: Information der Beschäftigten

Vor Inbetriebnahme eines Hochrisiko-Systems am Arbeitsplatz müssen Betreiber Beschäftigtenvertretungen und betroffene Beschäftigte informieren.

Art. 27: FRIA — Grundrechte-Folgenabschätzung

FRIA-Pflicht trifft nur öffentliche Stellen und private Anbieter öffentlicher Dienste sowie alle Betreiber von Hochrisiko-Systemen nach Annex III Nr. 5(b) und (c) — also Kreditwürdigkeitsprüfung und Risikobewertung in Lebens-/Krankenversicherung.

Verbotene Praktiken (Art. 5 KI-VO)

Digital Omnibus on AI — Status Mai 2026

PhaseDatumStatus
Kommissionsvorschlag COM(2025)83719.11.2025✓ abgeschlossen
Rat: General Approach13.03.2026✓ abgeschlossen
EP-Bericht A10-0073/202618.03.2026✓ abgeschlossen
Trilog — politische Einigung07.05.2026✓ abgeschlossen
Formelle Annahme + Veröffentlichung im AmtsblattZiel: vor 02.08.2026⏳ ausstehend

Ausführlicher Status-Artikel: Digital Omnibus on AI — Status, Fristen & Handlungsempfehlung

AI Act Compliance Kit für KMU

Alle hier genannten Pflichten sind im Kit als sofort einsetzbare Word-, Excel- und PowerPoint-Vorlagen umgesetzt. Beide Frist-Lesarten (Original + Omnibus) klar gekennzeichnet.

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Quellen & weiterführende Informationen

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Wichtig: Authentisch sind nur im Amtsblatt der EU veröffentlichte Texte (Art. 297 AEUV). Dieses Faktenblatt ist Recherche, keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand des Verfahrens vor Compliance-Entscheidungen.